Angenommen, man lebt sein rd. 20 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Wenn beispielsweise ein Partner krankheitsbedingt in ein Pflegeheim kommt und das Gehalt oder die Rente des pflegebedürftigen Partners würden die Kosten des Heims nicht komplett decken, muss dann der Lebenspartner für die Kosten aufkommen oder die leiblichen Kinder des Partners?