Im Jahr 2006 schenkte (not. Schenkungsvertrag mit dem Vermerk: ehebedingte Zuwendung) mir mein Nochmann seinen Anteil an unserem gemeinsamen Haus. Dies führte ich bis 2009 fort (einschlieslich Mieteinahmen). Im Jahre 2009 verkaufte ich es und legte das daraus erzielte Geld mit Ausstellung eines Darlehensvertrages in das Unternehmen meines Mannes als „Privateinlage“ ein. Im Jahr 2014 trennte sich mein Mann voon mir und übrig bleibt nun nur dieser Darlehensvertrag für mich, da kein Zugewinn angefallen ist.
Meine Frage: kann ich diesen Darlehensvertrag einfach fällig stellen mit Aussicht auf Erfolg?
Was steht denn im Vertrag?
In dem Darlehensvertrag steht nichts von Schenkung oder ähnlichem. Nur eine Summe und eine A,gabe über die Verzinsung. auch keinerlei Rückzahlungsmodalitäten.
Bitte wie,
bitte was?
Ein Darlehensvertrag, der keine Modalitäten zur Rückzahlung beinhaltet?
Werden die Zinsen denn wenigstens bezahlt oder fallen die auch nur theoretisch an?
Bei einem Darlehen, für das keine Regelung zur Rückzahlung bestimmt ist, kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Danach wäre die Rückzahlung fällig.
Servus,
Du kannst ihn fristgerecht kündigen; es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass Du Geld dafür siehst. Wenn da 2009 solche Turnereien wie ein privater Vertrag für ein Darlehen, das eigentlich dem Betrieb gewährt wurde, veranstaltet wurden, um das Fremdkapital wie eine Privateinlage ausweisen zu können, war die Bude doch schon damals pleite. Was sollte sich seither geändert haben?
Kurz: Wenn Du Dein Geld wiederhaben möchtest, wird Dir Dein Gatte sagen, dass er das Unternehmen, an dem eh nix mehr dran ist, an die Wand fährt und die Hand hebt, und das wars dann mit dem Darlehen.
Du wirst also verhandeln müssen.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für deine Antwort.
Vielen Dank für deine Antwort.
Zinsen wurden nur einmal bezahlt. Für 2 Jahre fehlen sie noch.
Na das hört sich ja nicht so toll an.
Der Vertrag wurde zwischen dir und deinem Mann geschlossen?
Oder zwischen dir und der Firma? Dann wäre die Rechtsform der Firma interessant: EIne GmbH, KG, GbR, OHG,…?
Denn je nach Rechtsform haftet dein Mann auch mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten.
Servus,
wenn der als Darlehen ausgezahlte Betrag als Privateinlage ausgewiesen worden ist, wie im Sachverhalt geschildert, ist das Darlehen dem Gatten als Privatperson gewährt worden, der den Betrag in ein Einzelunternehmen (mit oder ohne Kaufmannseigenschaft und Eintragung) eingebracht hat. Formal haftet er mit seinem gesamten Vermögen für den Betrag, aber wo nichts ist, kann man nichts holen. Ein vollstreckbarer Titel gegenüber einem Insolventen lässt sich nicht so sehr gut versilbern.
Schöne Grüße
MM
Nun ja, was da im Eifer des Gefechts geschrieben wird und was tatsächlich im Vertrag steht muss nicht immer das Gleiche sein.
Daher nochmal die explizite Nachfrage nach Vertragspartner.
Mir ist ein vollstreckbarer Titel gegen eine Privatperson, die momentan kein Geld hat, immer noch lieber als gegen eine insolvente GmbH, die übermorgen liquidiert wird „mangels die Kosten des Verfahrens deckender Masse“.
Aber große Hoffnungen sollte man sich zu keiner Zeit machen,in beiden Fällen!
In dem Vertrag ist mein Mann Darlehensnehmer. Und ja leider ist er eK, also privat haftend
Dein Mann Vertragspartner ist und nicht die Firma.
Er haftet mit seinem ganzen Vermögen für seine private Verbindlichkeit.
Seit zwei Jahren keinen Zinszahlung - sollte das nicht für eine fristlose Kündigung reichen?
Hilfsweise halt fristgerecht.
Servus,
das kommt darauf an, ob Zahlung der Zinsen oder „Aufblähung“ bis St. Nimmerlein vereinbart war. Da das Darlehen offensichtlich organisiert war, um die Firma noch eine kleine Weile am Leben zu halten, wurde vermutlich bei der Formulierung des Vertrages alles dafür getan, dass es als eigenkapitalersetzendes Darlehen ziemlich beliebig getilgt werden kann und im Fall des Falles auch die Zinsen nicht bar fällig sind, sondern dem Darlehen belastet werden. Man müsste halt schauen, was vereinbart worden ist.
Schöne Grüße
MM