Nur zur Abgrenzung: Es gibt auch noch ein „Ehefähigkeitszeugnis“, das gelegentlich verkürzt als „Ehezeugnis“ bezeichnet wird. Das ist aber eine andere Geschichte. Da geht es dann nicht um die Bescheinigung der Ehe, sondern darum, dass man bescheinigt, dass nach nationalem Recht keine Hindernisse für eine Eheschließung bestehen. Dies braucht man, wenn man im Ausland heiraten will und hierbei das Recht des Ursprungslands zur Beurteilung der Ehefähigkeit heranzuziehen ist.
Also z.B. eine Russin will in Deutschland einen Deutschen heiraten. Dann muss sie für sich beim russischen Konsulat ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen, in dem dann steht, dass nach russischem Recht einer Heirat nichts entgegen steht.