Ehefrau ins grunbuch eintragen

meine jetzige lebensgefährtin und ich werden demnächst heiraten,da ich ein haus vor langer zeit geerbt, habe möchte meine freundin mit ins grundbuch eingetragen werden, denn wenn mir was passieren sollte steht sie sonst mit leeren händen da und es würden weil ich keine kinder habe die nächsten angehörigen das haus erben.
was würde so eine eintragung kosten richtet sich das nach wert des hauses?.

Hallo,
jo, die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem Wert des Grundstücks (mit Haus).
Sag mir, wieviel und ich schau in die Gebührentabelle.

Schönen Abend und Grüße von der-Blonden

Zum Zeitpunkt des Erbes ist der Wert der Immobilie mit ca 80000 angegeben worden liegt aber 8 Jahre zurück in der Zeit ist das Haus auch mal versucht worden es abzubrennen(hat aber nicht ganz geklappt) versuchen es nun so gut wie möglich wiederherzustellen MfG

Hallo,

erstmal ist das eine originelle Auffasung der Erbfolge, außer es ist ein separater Ehevertrag geschlossen.
Nach gesetzlicher Erbfolge erbt (vereinfacht gesagt) der Ehepartner die Hälfte des Erbes. Somit wäre sie nach meiner Auffassung zumindest hälftige Eigentümerin des Hauses.

Eine Eintragung ins Grundbuch richtet sich immer nach dem sog. „Gegenstandswert“, also hier dem Wert des Hauses.

Eine Berechnung für die Grundbuchkosten findet sich zum Beispiel hier:

http://www.fmh.de/tools-und-rechner/notar-und-grundbuch

Viele Grüße

Günter

Sobald Sie vereihiratet sind, können Ehepartner untereinander Werte bis zu einer Betragshöhe von € 500.000 steuerfrei übertragen. Bei aller Freude über die künftige Ehe rate ich aber als Realist trotz 33 Jahre in erster Ehe fortdauernder Verbindung dazu, sich in der Abtl. II des Grundbuches einen Rückübertragungsanspruch für den Fall der Ehescheidung, des wirstschaftlichen Niederganges oder des Toddes derEhefrau zu Ihren Gunsten vorzubehalten, der mit Ihrem eigenen vorzeitigen Ableben automatisch erlöschen soll. Der Schutz Ihrer Angetrauten von wirtschaftlichen Nachstellungnen Ihrer eigenen Geschwister oder Eltern wie auch denen der Ehefrau wäre damit voll erfüllt und Sie hätten für den Fall der Fälle immer noch ein Hintertürchen offen, das den alten Stand zu Ihren Gunsten wieder herstellen könnte, wenn es denn mal in Ihrer künftigen Ehe krachen sollte! - Auch wenn Sie sich das heute im rausch der Gefühle nicht vorstellen können!
Über die Gebühren für Notar und Grunduchamt gibt Ihnen der Notar Auskunft. Diese richten sich nach dem von Ihnen angegeben Wert der vertragsgegenständlichen Sache.

Ich empfehle Ihnen in dieser Angelegenheit die Beratung durch einen Notar der unter Umständen gleichzeitig Rechtsanwalt ist. Auch sollten Sie sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, es kann eventuell Schenckungsteuer anfallen.

Maßgeblich ist der aktuelle Verkehrswert!!!
Also gehen wir mal von 80.000 € aus.
Ich nehme an, dass 1/2 Anteil auf die Frau übergehen soll = 40.000 €.
Wenn ihr verheiratet seid, ist die Eintragungsgebühr ins Grundbuch = 57 €
(wenn ihr nicht verheiratet seid = 114 €)
Dasselbe muss man für den Notar berappen. Steuern kommen auch noch hinzu.
Grob geschätzt sagt man, dass man mit ca. 10 % des Wertes rechnen muss; also alles in allem ca. 400 €.