Eheleute mit je 1/2 vermietete Immob. - untersch. Anschaffungskosten

Guten Tag,

folgender Fall: A und B erwerben gemeinsam (1/2 Eigentumsanteil) eine Immobilie und vermieten diese. In der Folge wird jährlich eine gesonderte und einheitliche gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durchgeführt, deren Ergebnis dann in die jeweiligen Steuerbescheide eingeht.

Etliche Jahre später erwirbt C von B dessen 1/2 Eigentumsanteil zum aktuellen Marktwert. Wie es der Zufall will, sind A und C verheiratet. A und C geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, allerdings werden sie getrennt veranlagt (A ist kirchensteuerpflichtig, C nicht; daher soll das Kirchgeld gespart werden).

Die Frage lautet nun: muß weiterhin eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden oder können die Eheleute den Sachverhalt direkt in der Steuererklärung abhandeln (Anlage V)? Bonusfrage: wie stellt man das ganze überhaupt dar? Schließlich haben die beiden Miteigentümer für die Hütte unterschiedlich viel gezahlt und setzen insofern für „ihre Hälfte“ verschiedene Werte für die AfA an, auch wenn sie an den Mieterträgen und allen anderen Ausgaben jeweils zur Hälfte beteiligt sind.

Dank und Gruß
C.

Hallo!

Ja, das geht.

Dann gibt es zwei AfA-Reihen. Aufgeteilt wird aber das Gesamtergebnis nach Quote (die Einzelzuordnung einer AfA-Reihe ist im Formular nicht möglich), die müsste man sich ausrechnen. Könnte aber sein, dass das Finanzamt das alles komplett ignoriert und so macht, wie die das wollen.

Schöne Grüße!

Danke vorab für die Antwort. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe: man rechnet für beide Eigentümer die jeweilige AfA-Reihe aus und trägt dann im Formular bzw. Programm die Summe aus beiden Reihen ein? Was macht man denn dann mit dem Feld Datum der Anschaffung, das man ja im Zweifel dann auch nur einmal hat? Einfach eines der beiden Daten eintragen und bei Rückfragen erklären, was man gemacht hat?

Gruß
C.

Wenn die AfA sich verändert, prüft das Finanzamt ohnehin. Die legen im ersten Jahr ihre AfA-Stammdaten an (mit unterschiedlichen Reihen).

Wie du das im Programm einträgst, ist abhängig vom verwendeten Programm. Ein professionelles Steuerprogramm hat immer eine (mehr oder weniger) vernünftige AfA-Reihenverwaltung mitlaufen, denn mehrere AfA-Reihen kommen ziemlich häufig vor, z.B. so:

In Elster sieht das dann so aus:

Du erkennst, Elster verdichtet das ziemlich, also muss das Finanzamt ohnehin nachfragen oder selbst ermitteln.

Schöne Grüße!

Alles klar. Dann werde ich mal versuchen, herauszubekommen, wie das technisch bei meiner Steuersparerklärung funktioniert. Die wichtigsten Anhaltspunkte habe ich aber jetzt. Danke!

Gruß
C.