Hallo, mal angenommen ein Ehepaar das in Gütergemeinschaft lebt möchte das gemeinsame Haus verkaufen, der Vater wohnt im Pflegeheim und wird vom Sohn durch Vorsorgevollmacht betreut, weil er dement ist. Für den Hausverkauf wurde ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Der Wert der Immobilie wurde durch einen Sachverständigen festgestellt und wird als Kaufpreis angenommen. Die Mutter bekommt ein Wohnrecht eingetragen, dessen Wert vom Kaufpreis abgezogen werden soll. Die Eheleute haben ein gemeinsames Konto.
Bisher wurde vereinbart:
Kaufpreis: 180.000
Wohnrecht: - 80.000
zu zahlen: 100.000 auf das gemeinsame Konto der Verkäufer
Nun soll laut dem Betreuungsgericht der Kaufpreis durch 2 geteilt werden und von der Hälfte, die die Mutter bekommt der Wert des Wohnrechts abgezogen werden. Es sollen 2 Konten eingerichtet werden und jeweils der zu zahlende Betrag auf das entsprechende Konto gezahlte werden. Also:
Kaufpreis: 180.000
Anteil Vater: 90.000 zahlbar auf das neu einzurichtende Konto des Vaters
Anteil Mutter: 90.000 abzgl. 80.000 Wohnrecht also 10.000 zahlbar auf das Konto der Mutter
Nun die Frage: Warum muss die Zahlung auf gesonderte Konten erfolgen? - Die Eheleute haben doch Gütergemeinschaft? - Nach meinem Verständnis gilt das doch für das gesamte Vermögen von beiden. Beide können also über alles verfügen, was an Geld vorhanden ist!?