Eheleute verkaufen Haus warum muss Kaufpreis auf 2 Konten

Hallo, mal angenommen ein Ehepaar das in Gütergemeinschaft lebt möchte das gemeinsame Haus verkaufen, der Vater wohnt im Pflegeheim und wird vom Sohn durch Vorsorgevollmacht betreut, weil er dement ist. Für den Hausverkauf wurde ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Der Wert der Immobilie wurde durch einen Sachverständigen festgestellt und wird als Kaufpreis angenommen. Die Mutter bekommt ein Wohnrecht eingetragen, dessen Wert vom Kaufpreis abgezogen werden soll. Die Eheleute haben ein gemeinsames Konto.

Bisher wurde vereinbart:

Kaufpreis: 180.000
Wohnrecht: - 80.000
zu zahlen: 100.000 auf das gemeinsame Konto der Verkäufer

Nun soll laut dem Betreuungsgericht der Kaufpreis durch 2 geteilt werden und von der Hälfte, die die Mutter bekommt der Wert des Wohnrechts abgezogen werden. Es sollen 2 Konten eingerichtet werden und jeweils der zu zahlende Betrag auf das entsprechende Konto gezahlte werden. Also:

Kaufpreis: 180.000
Anteil Vater: 90.000 zahlbar auf das neu einzurichtende Konto des Vaters
Anteil Mutter: 90.000 abzgl. 80.000 Wohnrecht also 10.000 zahlbar auf das Konto der Mutter

Nun die Frage: Warum muss die Zahlung auf gesonderte Konten erfolgen? - Die Eheleute haben doch Gütergemeinschaft? - Nach meinem Verständnis gilt das doch für das gesamte Vermögen von beiden. Beide können also über alles verfügen, was an Geld vorhanden ist!?

Rückfragen:
Wie begründet das Betreuungsgericht diese Forderung?
Gibt es finanzielle „Probleme“ im Zusammenhang mit der Pflegeheimunterbringung? Hat der Hausverkauf damit zu tun?

Gruss
Jörg Zabel

Nun der Kaufpreis soll zur Zahlung der Heimkosten verwendet werden. Wenn dieser Verbraucht ist muss das Sozialamt eintreten. Ist aber doch im ersten Schritt nicht relevant, weil das Sozialamt ja erst ins Boot kommt, wenn kein Geld mehr da ist. Aktuell zahlt das Sozialamt nicht!

Dann ist die getrennte Abrechnung für mich plausibel.

Die Frau - und nur sie - hat einen Vorteil vom Wohnrecht.
Der Mann muss seine Vermögenswerte aufbrauchen, bevor das Sozialamt - und damit auch ich und alle Anderen, die hier mitlesen und -schreiben - zahlt.

Gruss
Jörg Zabel

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Soweit klar, das war auch nicht meine Frage, meine Frage war warum auf getrennt Konten!?

Damit es eine saubere Trennung des Geldes gibt.

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Da der Kaufvertrag ja über einen Notar abgewickelt werden muss, sollte man dort nachfragen.

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Es soll wohl verhindert werden, dass das Sozialamt dem Geld „hinterherlaufen“ muss. Wenn es erst mal weg ist vom gemeinsamen Konto…

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