Wo kann man sich als Rentner Krankenversichern wenn man früher nicht als selbstständiger versichert war. Eine kurzfristige Pflichtversicherung war etwa 2004. Danach nicht mehr. Wollte eventuell noch etwas hinzuverdienen mtl. 850 € Brutto. Die normalen Versicherungen wollen mich nicht haben. We weis was genaues?
Hallo Helmut,
soviel ich weiß ist jeder Krankenversichert.
Frag mal bei der AOK nach.
Wenn das nicht klappt dann zum Arbeitsamt und Hartz 4 beantragen.
Hoffe geholfen zu haben.
LG Michael
Hallo Helmuth,
da Sie schreiben 2004 pflichtversichert ,gehe ich davon aus das Sie zuletzt gesetzlich Krankenversichert waren, Seit 01.01.2007 besteht versicherungspflicht in Deutschland also zur letzten Kasse gehen und einen Antrag ausfüllen. Im Vorfeld
über die neue Regelung im Bereich Nachzahlung für Nichtversicherte informieren.
Gruß
Da in Deutschland eine Pflichtversicherung für die Krankenversicherung besteht, muss Sie die gesetzliche oder die private KV aufnehmen. Ggf. kann der Strafbeitrag erlassen werden, da es dazu ein neues Gesetz seit kurzem gibt.
Hallo,
also, seit 2004 nie mehr krankenversichert ??? - Da hilft nur eines - zur letzten Krankenkasse gehen und sich ab 01.04.2007 wieder versichern lassen - die Beiträge für 2007 und 2008 sind verjährt und der Rest kann erlassen werden.
Gruss
Czauderna
Guten Tag,
Waren Sie zuletzt gesetzlich oder privat Krankenversicherte?
Danke.
Gruss
Harald Wesely
Hallo Helmut.
Wende Dich an die Kasse, bei der du zuletzt versichert warst. Diese muss (zur Not auch nur im Basis-/Standardtarif) Dich wieder aufnehmen.
Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.youtube.com/user/1Versicherungsmakler
Hallo Helmut,
dies wird nicht leicht sein, da jede Kasse versucht das Risiko des langen Nichtversichertsein abzuwälzen. Wenn keine private Versicherung bestanden hat, ist die Chance bei der Krankenversicherung der Rentner (AOK) wahrscheinlich am günstigsten.
Gruß H.
Hallo Helmt,
die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 (1) 11. SGB V sind ebenso wenig gegeben wie die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V, so dass eine gesetzliche Krankenkasse Sie nicht versichern kann.
Da aber in Deutschland seit dem 01.01.2009 für alle Personen Versicherungspflicht herrscht, muss ein privates Unternehmen die Kranken- und Pflegeversicherung durchführen. Der Gesetzgeber hat die Unternehmen verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten, der dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Also Versicherung in einer privaten Krankenversicherung beantragen - notfalls mit rechtlichen Schritten durchsetzen. Allerdings kann eine deftige Nachzahlung auf Sie zukommen.
Tut mir leid, war nicht erreichbar. Hoffe, die Kollegen hier haben schon geholfen. Die Daten für eine Antwort sind zu wenig.
MfG
-Leo!
Eine Beantwortung ist nicht möglich.
MfG Werner
es tut mir sehr leid weiß ich nicht.
Da habe ich keine Ahnung.