Ehepaar - Beamter/nicht berufstätig - lassen sich Scheiden - KV für Ehefraù?

Hallo,

ich bin nicht persönlich betroffen, aber mich würden die Möglichkeiten zur Krankenversicherung interessieren.

Ehefrau arbeitet 10 Jahre bis zur Geburt des Kindes Vollzeit, gesetzlich versichert, danach nicht mehr. Ehemann ist Beamter. Die beiden lassen sich scheiden, als sie 56 Jahre alt ist. Nach der Scheidung nimmt die Ehefrau wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf.

Muss eine gesetzliche Krankenkasse sie wieder aufnehmen (trotz über 55 Jahre und nur mit unter 30 gesetzlich versichert)?
Beihilfe fällt nach der Scheidung doch weg, wenn kein Kind mehr erzogen wird?
Bleibt also nur eine reine Privatversicherung (die vermutlich in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Arbeitslohn steht)?
Gibt es hier eine Sonderregelung zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse?

Viele Grüße
Karin

Hallo,
sie war also ab dem 30. Lebensjahr selbst auch nur in der PKV versichert ?
Wenn ja, dann sehe ich da schwarz mit dem eintritt der Krankenversicherungspflicht - ich lass mich da gerne belehren von den aktiv tätigen Kassenmitarbeitern und Experten, aber ich sage - nein, sie kann nicht in die GKV wechseln.
Gruss
Czauderna

Hallo,

nach § 6 Abs. 3a SGB V ist in der beschriebenen Konstellation eine erneute Mitgliedschaft in der GKV nicht möglich, da sie über 55 ist und in den letzten 5 Jahren mit einem Beamten verheiratet war.

Am Ende der Elternzeit hatte sie eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Sie hat sich aktiv für die PKV entschieden. Idealerweise sollte man vor dieser Entscheidung alle möglichen Lebensrisiken und -situationen bis zum Lebensende in die Entscheidung einbeziehen. Eine mögliche Scheidung sollte man nie (als rein hypothetische und unwichtige Variante) unbeachtet lassen.

Der Wegfall der Beihilfe ist auch aus anderen Gründen denkbar: Ehemann gibt Beamtentätigkeit aktiv (vorübergehend oder auf Dauer) auf (Sabbatjahr, Pflege eines Kindes, Beginn Selbständigkeut etc.). Oder Ehemann wird wegen unerlaubter Handlungen aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Auch bei Kindern von Beamten sind bei der Geburt Entscheidungen zwischen GKV und PKV zu treffen, die langfristige Auswirkungen haben.

Noch Fragen offen?

Gruß
RHW

Hallo,
mit Rechtskraft der Scheidung entfällt die Beihilfeberechtigung für die (Ex-)Ehefrau. Sie muss, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben (Vollendung 55.Lj.!) Der Arbeitgeber müsste allerdings diese in Höhe des (bei hypothetischer Versicherung in einer gesetzlichen Kasse zu gewährenden) Arbeitgeberbeitrages bezuschussen. Abhängig vom Einkommen, dem gewählten Versicherungsschutz und dem Beitrag in bzw. zur privaten Krankenversicherung steht sich die Person dann günstiger (oder meist) finanziell schlechter als in der Gesetzl. Krankenkasse. Ein (vorübergehender) Ausweg wäre erneute Heirat mit einem GKV-versicherten Partner, KEINE Aufnahme einer soz.-vers.-pflichtigen Tätigkeit - dann greift die beitragsfreie Familienversicherung (auch nach Vollendung des 55.Lj.). Ist das wirklich eine Alternative?..zumal, nach jetzigem Gesetzesstand, auch bei Renteneintritt keine Pflicht- sondern wohl freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorliegen würde. Das hat u.U. erhebliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe in der gesetzl. Krankenkasse. Finanziell betrachtet ist womöglich bei Rentenbeginn die private Krankenversicherung die bessere Wahl. Das alles kann aber nur in einer ausführlichen Beratung geklärt werden. Selbst dann bleibt eine Unsicherheit…nichts ist so sicher, wie die Unsicherheit in der Sozialgesetzgebung - die kann sich jederzeit ändern…
Lieben Gruß
J.K.

Vielen Dank allen Antwortenden!

Bei „reinen“ privat-versicherten bin ich auch der Meinung, dass man nicht in jungen Jahren günstige Beiträge und private Behandlung haben kann und im Alter dann laut nach der Solidargemeinschaft ruft, wenn es in der PKV teurer wird.

Dass es für Beihilfe-/PKV-Versicherte in solchen Fällen für den geschiedenen Partner „ungemütlich“ werden kann, war mir bisher nicht bewusst (hab aber auch nicht darüber nachgedacht). Also in dieser Konstellation vor 55 einen versicherungspflichtigen Job aufnehmen!

Viele Grüße
Karin

Hallo,
nur zur Ergänzung oder auch KS-Modus an - Die KVdR. ist immer eine Pflichtversicherung - es gibt hier keine freiwillige Versicherung, also freiwillig versichert in der KVdR. - das geht nicht. KS-Modus aus.
Gruss
Czauderna

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… wenn man einen findet. Je nach Beruf, Branche, Region und Alter kann das auch schwieriger sein.

Wenn die Scheidung vor dem 55. Geburtstag rechtskräftig wird, bleibt man ohne Beschäftigung (für mehr als 450 Euro) auch weiter in der PKV (auch ohne Beihilfeanspruch).

Wenn man mehr als 450 Euro verdient und nur wegen des Alters keine Krankenversicherungspflicht eintritt, zahlt der Arbeitgeber 7,3% vom Bruttogehalt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. § 257 SGB V

Welche Auswirkungen bestehen bei KIndern? Scheiden lassen geht ja nicht und mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums können die Kinder sich gesetzlich versichern.

In der PKV zahlt ein Beamte nur 1/5 für die Kids…

Wie kommen eigentlich alle darauf dass die PKV im Alter so teuer ist? Meine Mitarbeiter haben meist eine PKV und sinst meist auch Ü50. Die zahlen viel weniger als in der GKV…

Jaja.

Ich zahle mit Kind 250€ weniger als in der GKV nach der letzten Beitragssenkung. Ohne Kind würde ich ja ewig viel Erhöhung benötigen um da auch nur in die Nähe zu kommen. Und Alterrückstellungen werden ja auch laufend aufgebaut. Keiner meiner MA zahlt in der PKV mehr als in der GKV. Es zahlt auch keiner annähernd gleich viel, sondern ordentlich weniger.

selbst als Neukunde musst du bereits über 60 sein um so viel zu zahlen wie in der GKV, sofern keine Vorerkrankungen vorliegen. Als Bestandskunde der mit unter 30 gewechselt ist bist du da selbst im Alter noch weit weg von.

Hängt das nicht auch ein klitzekleines bißchen vom gewählten PKV-Tarif ab? Außerdem sollte man nicht auf den Gedanken kommen, daß man die Beiträge, die man mit Anfang/Mitte 30 zahlt einfach mal mit der Preissteigerungsrate hochrechnen kann. Das geht in aller Regel mächtig in die Hose und wenn die Beitragserhöhung um 25-40% erst einmal ins Haus flattert (und das ist gerade bei Tarifen mit hohem Selbstbehalt nicht selten) hat sich das mit dem preislichen Vorteil der PKV schnell mal erledigt - spätestens ab der dritten derartigen Prämienerhöhung.

Des weiteren sollte man nicht vergessen, daß es in der PKV bestimmte Leistungen nicht oder nur sehr selten gibt, die bei der GKV in jedem Falle inklusive sind und nicht zuletzt der Beitrag der PKV unabhängig vom Einkommen ist, was bei einer Teilzeittätigkeit (und wenn auch nur befristet) schnell mächtig ins Kontor schlägt. Die meisten aufgezählten Punkte betreffen übrigens Beitragszahler mit Kindern. Ein Thema, das zum Zeitpunkt des Abschlusses der PKV insbesondere bei den männlichen Kunden gerne mal ausgeblendet wird bzw. in seiner Tragweite gar nicht erfaßt wird.

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Von der Geburt bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sind es oft 18, 20 oder mehr Jahre. M.E. ist das schon sehr langfristig. Im Übrigen beginnen nicht alle ihr Berufsleben mit einer betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium an einer anerkannten Hochschule. Z.B. sind auch folgende Varianten möglich:

  • schulische Ausbildung
  • Studium an einer nicht anerkannten Hochschule
  • Studium an einer Hochschule im Ausland (Nicht-EU-Staat)
  • Arbeitslosigkeit
  • Selbständigkeit
  • Elternzeit
  • Beamtenanwärter
    In diesen Konstellationen ist auch für PKV-versicherte Angehörige ein Wechsel in die GKV nicht möglich.

Hallo Cambo,

die durchschnittliche Kinderzahl ist in Deutschland größer als 1, also kommen für viele PKV-Versicherte Kosten für mehrere Kinder hinzu. Im Übrigen steigen auch die Ausbildungszeiten für Schul- und Hochschulbesuch. Die Zahl der Stiefkinder und Patchworkfamilien nimmt deutlich zu. So kommen auch 50- oder 60-Jährige plötzlich zu 3 minderjährigen Kindern kommen.

Sehr viele Erfahrungen mit den Leistungen der GKV und der PKV hat man hier:

https://www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Die Altersrückstellungen werden aufgrund der aktuellen Lebenserwartung berechnet, bei steigender Lebenserwartung reichen die berechneten Rückstellungen nicht. Es erfolgt eine Anpassung aufgrund der höheren Lebenserwartung:

Bei der Zahl der zunehmenden 90- und 100-Jährigen beginnt auch das Alter erst später. Gespräche mit PKV-Versicherten in diesem Alter (oder deren Kindern) können sehr aufschlussreich sein. Es kann dann auch deutliche Unterschiede zwischen Beihilfeberechtigten, ehemaligen Selbständigen und ehemaligen Angestellten geben.

Ein eindeutiger Vergleich ist erst am Lebensende möglich. Jeder Lebenslauf ist sehr unterschiedlich. Alle Prognosen sind unsicher - besonders wenn sie die Zukunft betreffen. Je mehr Informationen man aus verschiedenen Quellen hat, um so eher ist man vor bösen Überraschungen gefeit.

Gruß
RHW