Hallo,
ich bin nicht persönlich betroffen, aber mich würden die Möglichkeiten zur Krankenversicherung interessieren.
Ehefrau arbeitet 10 Jahre bis zur Geburt des Kindes Vollzeit, gesetzlich versichert, danach nicht mehr. Ehemann ist Beamter. Die beiden lassen sich scheiden, als sie 56 Jahre alt ist. Nach der Scheidung nimmt die Ehefrau wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf.
Muss eine gesetzliche Krankenkasse sie wieder aufnehmen (trotz über 55 Jahre und nur mit unter 30 gesetzlich versichert)?
Beihilfe fällt nach der Scheidung doch weg, wenn kein Kind mehr erzogen wird?
Bleibt also nur eine reine Privatversicherung (die vermutlich in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Arbeitslohn steht)?
Gibt es hier eine Sonderregelung zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse?
Viele Grüße
Karin