Ehrenamtlich Einkünfte über 2100€ im Jahr?!

Hallo,
ich bin in meiner Freizeit als Rettungssanitäter beim DRK tätig. Dabei leiste ich regelmäßig Dienste auf dem Rettungswagen(der der kommt wenn man die 112 anruft).
Jeden Monat unterschreibe ich bei der Stunden und Fahrtkostenabrechnung dass ich nicht mehr als 2100€ im Jahr dafür vergütet werde.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert wenn ich mehr Dienste machen möchte und damit mehr Geld bekomme?
Muss ich dann das Geld versteuern?
Darf ich dann wenn die Grenze erreicht ist keine weiteren Dienste mehr machen?
Ich bin 21 Jahre und Student und Rettungsdienst ist mein Hobby, es wäre schade wenn ich ein halbes Jahr nicht mehr ehrenamtlich „arbeiten“ dürfte…

Danke im voraus für eure Antworten!

Grundsätzlich wird die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten seit April 2011 (im Rahmen einer Reform des Sozialgesetzbuches II, § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II) wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit gerechnet. Gleichzeitig gilt aber ein Freibetrag von 175 Euro /Monat, so dass z.B. die Übungsleiterpauschale von 2100 pro Jahr bzw. 175 Euro pro Jahr oder auch die Ehrenamtspauschale von 500 Euro pro Jahr oder 41,66 pro Monat anrechnungsfrei bleiben. Verschlechtert haben sich allerdings die Anrechnungsbedingungen, wenn man neben der pauschalen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit weiteres Einkommen z.B. aus einem Minijob hat. Anders als früher werden jetzt beide Einnahmen gemeinsam unter die Anrechnungsregeln gestellt und damit haben sich die Zuverdienstgrenzen insgesamt vermindert.

Wenn Du also mehr bekommst, mußt Du alle Aufwendungen gegen rechnen und belegen können.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

MW nach gibt es einen Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 2.100,00 €. Das bedeutet bis 2.100,00 € bleibt es frei, über 2.100,00 € muss versteuert werden, allerdings nur der übersteigende
Teil. Also bei 4.200,00 € Einnahmen pa bleiben
2.100,00 € frei und 2.100,00 € müssen versteuert werden.

Hallo,
wenn Sie sonst keinen Job mit Lohnsteuerbescheinigung ausüben, ist es am Einfachsten dem Arbeitgeber DRK die Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 vom Finanzamt vorzulegen. Als Student sind sie sozialversicherungsfrei.
Sollten Sie schon ein Arbeitsverhältnis haben, können Sie auch über 2100 Euro im Jahr verdienen, Sie dürfen natürlich nicht dafür unterschreiben, dass Sie weniger haben. Voraussetzung ist, daß Sie dann eine Steuererklärung machen und dies angeben. Versteuern müssen Sie nur den übersteigenden Teil von 2100 Euro pro Jahr.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
MfG
Sven Duwe

sorry, das ist leider nicht meine baustelle…hoffe aber du findest hier einen steuerfachmann, der dir weiterhilft

gruß

Die Frage kann ich nicht beantworten, da diese mehr in den Personalbereich gehört und in die Lohnbuchhaltung.
Mfg.

siehe z.B. hier:

Vielleicht greift bei Dir dieser Ehrenamtsfreibetrag.
Außerdem muss Du sowieso immer den Grundfreibetrag beachten. Erst wenn Du über diesen Betrag ein zu versteuerndes Einkommen hast, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Dieser lag z. B. in 2010 bei über 8000 Euro! Genauen Betrag bitte googeln. Wie es mit Sozialversicherung aussieht, kann ich allgemein nicht beantworten.

Moin, zwischenzeitlich beläuft sich die Höhe dieser Einkünfte auf 2400 €!! Das sind 200,00€ p.m. Sie könnten Dich als Geringfügigbeschäftigten anmelden und Dir somit max. 650,00 € (= 200,00 aus Ehrenamt + max. 450,00 Variabler Verdienst)auszahlen. Die 450,00 sind natürlich pauschal zu versteuern und sozial zu versichern; wer diese Beträge übernimmt, ob AG oder AN ist Verhandlungssache; (Achtung: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnter Beschäftigung gemäß §6 Abs.1b SGB VI unterschreiben). Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
MfG
VUXS