Ehrenrettung für Professor: Meinungsfreiheit ist kein Rassismus

Hallo,
einem Professor wurde wegen vemeintlich rassistischer Äußerungen der Lehrauftrag weggenommen.


Knapp zwei Jahre ist es inzwischen her, dass zwei Berliner Hochschulen einem Dozenten wegen vermeintlich rassistischer Äußerungen den Lehrauftrag entzogen. Der betroffene Diplom-Mathematiker Wolfgang H. klagte dagegen und bekam jetzt recht. Am Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, der Entzug der Lehraufträge sei rechtswidrig. Die Äußerungen seien von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt, befanden die Richter der 26. Kammer am späten Donnerstagnachmittag nach stundenlanger Beratung.
Der Dozent legte dabei in der Tat eine sehr eigene Art an den Tag, seinen Studenten das Fach nahezubringen. Etwa, indem er in einer Klausur über statistische Berechnungen einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime und der Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags errechnen ließ, in den Augen der HWR-Leitung eine Aufgabe mit „rassistischer Tonlage“.
Ein Student mit Migrationshintergrund ging danach an die Öffentlichkeit, nur wenige Tage später entzogen beide Hochschulen H. den Lehrauftrag mit sofortiger Wirkung. In der Folgezeit wurden weitere Äußerungen des Dozenten auf seinem privaten Blog im Internet bekannt. So philosophierte er über „Islamisierung der Gesellschaft, ethische Verwahrlosung und Volksverdummung durch Politik und Medien“.
Die Richter am Verwaltungsgericht machten mit ihrer Entscheidung nochmals deutlich, welch hohes Gut die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit darstellt, die auch missliebige Meinungen schützt. Insbesondere für eine für den Betroffenen so schwerwiegende Konsequenz wie der Entzug der Lehrerlaubnis reichten die Begründungen der beiden Hochschulleitungen nicht aus, befanden die Richter.
Wolfgang H. und sein Anwaltstrio zeigten sich erfreut über das Urteil. Die beiden Hochschulen wollen nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.

Zumindest bis sich die Hochschule entscheidet, ob sie in die nächste Instanz geht, können sich Kritiker, die bei jeder Kleinigkeit gleich die „Rassismuskeule“ schwingen, das Urteil hinter den Spiegel stecken. War die Urteilsverkündung eine Sternstunde unserer Verfassung? Wird die Urteilsbegründung vor dem OVG Bestand haben?

Gruß
rakete

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das vielleicht nicht…aber gesunder Menschenverstand!

Wo in dem Urteil steht, dass die geäußerte Meinung nicht rassistisch sei?

:paw_prints:

Dass unter der Meinungsfreiheit auch relativ eindeutiger Rassismus durchgehen kann, ist aber nichts Neues:

Freispruch für Facebook-Gruß mit dem Führer

Er hat einem Bekannten auf Facebook, der 1.141 Freunde und ein Bild mit syrischen Asylwerbern hochgeladen hat, die sich um ihre Kinder zu Hause sorgen, gepostet: „Warum seid Ihr feigen Schweine dann abgehauen?“ Und: „Sollens einmal hinfahren und helfen, dann können sie alle sprengen.“ Als der Facebook-Bekannte auch noch das Bild eines afrikanisches Kindes in Traiskirchen gepostet hat, antwortet K. mit dem Konterfei des lachenden Adolf Hitler – und dem Text: „Du bist lustig, Dich vergas’ ich zuletzt.“
[…]
In „dubio pro reo“ fällt er einen Freispruch. Denn: „Wir sind immer noch in einem Land, wo man seine Meinung kundtun darf.“

Muss man in einer Demokratie eben aushalten können. Im konkreten Fall geht es um einen Uni Dozenten und in dem Artikel heißt es ja auch:

Insbesondere für eine für den Betroffenen so schwerwiegende Konsequenz wie der Entzug der Lehrerlaubnis reichten die Begründungen der beiden Hochschulleitungen nicht aus, befanden die Richter.

Ist eben alles relativ zu sehen. In manchen Parteien wäre er mit so einer Meldung wohl mindestens als Gemeinderat im Gespräch. Zumindest in einem unbedeutenden Kaff wie, sagen wir mal, Stuttgart :wink:

Lg

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Frage1: Es war eben ein Urteil. Die vollständige Urteilsbegründung wäre interessant. Die wird man in etwa einer Woche wahrscheinlich hier finden.

Frage2: Warten wir ab.