Hallo,
einem Professor wurde wegen vemeintlich rassistischer Äußerungen der Lehrauftrag weggenommen.
Knapp zwei Jahre ist es inzwischen her, dass zwei Berliner Hochschulen einem Dozenten wegen vermeintlich rassistischer Äußerungen den Lehrauftrag entzogen. Der betroffene Diplom-Mathematiker Wolfgang H. klagte dagegen und bekam jetzt recht. Am Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, der Entzug der Lehraufträge sei rechtswidrig. Die Äußerungen seien von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt, befanden die Richter der 26. Kammer am späten Donnerstagnachmittag nach stundenlanger Beratung.
Der Dozent legte dabei in der Tat eine sehr eigene Art an den Tag, seinen Studenten das Fach nahezubringen. Etwa, indem er in einer Klausur über statistische Berechnungen einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime und der Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags errechnen ließ, in den Augen der HWR-Leitung eine Aufgabe mit „rassistischer Tonlage“.
Ein Student mit Migrationshintergrund ging danach an die Öffentlichkeit, nur wenige Tage später entzogen beide Hochschulen H. den Lehrauftrag mit sofortiger Wirkung. In der Folgezeit wurden weitere Äußerungen des Dozenten auf seinem privaten Blog im Internet bekannt. So philosophierte er über „Islamisierung der Gesellschaft, ethische Verwahrlosung und Volksverdummung durch Politik und Medien“.
Die Richter am Verwaltungsgericht machten mit ihrer Entscheidung nochmals deutlich, welch hohes Gut die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit darstellt, die auch missliebige Meinungen schützt. Insbesondere für eine für den Betroffenen so schwerwiegende Konsequenz wie der Entzug der Lehrerlaubnis reichten die Begründungen der beiden Hochschulleitungen nicht aus, befanden die Richter.
Wolfgang H. und sein Anwaltstrio zeigten sich erfreut über das Urteil. Die beiden Hochschulen wollen nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.
Zumindest bis sich die Hochschule entscheidet, ob sie in die nächste Instanz geht, können sich Kritiker, die bei jeder Kleinigkeit gleich die „Rassismuskeule“ schwingen, das Urteil hinter den Spiegel stecken. War die Urteilsverkündung eine Sternstunde unserer Verfassung? Wird die Urteilsbegründung vor dem OVG Bestand haben?
Gruß
rakete