Hallo!
Habe mal eine Frage zum Thema Ehrensold des Bundespräsidenten bzw.
Ehrensold allgemein an evtl. hier vorhandene Finanzfachleute:
Unterliegt der Ehrensold des Bundespräsidenten und/oder jeder an andere Personen gezahlter Ehrensold nun der Einkommensteuer oder nicht?
In der Wikipedia stand zumindest mal, dass früher Ehrensolde nicht versteuert werden mussten…
Es muss ja einen Grund haben, dass man ausgerechnet für das Ruhegehalt des Bundespräsidenten diesen Begriff gewählt hat…
Vielen Dank!
Ciao,
Toni