Hallo Wissende,
ich stehe vor dem Problem, daß wir flüssige Produkte zum Verkaufen z.B. mit Standzylindern abmessen wollen. Es kommt noch schlimmer: In Assays werden Enzymaktivitäten in U (=µmol umgesetztes Edukt pro min) bestimmt. Diese geben ja sowas wie die Menge des Produktes an, welche irgendwie proportional zum verlangten Preis ist.
Eigentlich fällt das unter die Eichpflicht (oder?). Diese Verfahren lassen sich nicht mal kalibrieren. Gängige Standards gibt es auch eher selten. Damit fällt es sogar schwer, diese Verfahren zu validieren.
Kann man Glas-Meßzylinder eichen lassen?
Am liebsten hätte ich natürlich ein „ego te absolvo“ mit Angaben der entsprechenden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften.
Wie macht das die Pharma-Industrie unter GMP-Bedingungen?
Aber ich bin ja schon dankbar, daß ihr bis hierher gelesen habt.
t:o)m