Hallo,
Nichts. Und das wäre auch keine verhältnismäßige Maßnahme, insofern hat @Udo_Becker schon recht. Wo er nicht recht hat, das ist, dass das Problem darin liegt, dass der
Die Brennhaare entwickeln sich ab dem 3. Larvenstadium (von insgesamt 6), wobei die Gesundheitsgefährdung mit jedem Entwicklungsstadium steigt. Nach der Verpuppung (entsprechend Wetterlage Mitte bis Ende Juni) bilden die Häutungsnester und die Verpuppungsgespinste eine bleibende, ganzjährige Gefahrenquelle. Die Brennhaare werden zum Teil über Wind verbreitet; sie haften außerdem an Schuhen und Kleidung. Sie dringen leicht in Haut und Schleimhaut ein und setzen sich dort mit ihren Haken fest. Das in ihnen enthaltene Toxin Thaumetopoein ist über mehrere Jahre aktiv und reizt Haut und Schleimhäute, was zu entsprechenden Hautreaktionen führt (Quaddeln, Hautentzündung), die mit Kortisolpräparaten und Antihistaminika (wegen des Juckreizes) behandelt werden müssen. Besonders unangenehm sind die Folgen, wenn Brennhärchen eingeatmet werden und Mund- und Nasenschleimhaut reizen, was Bronchitis und selbst Asthma verursachen kann. Dazu Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung . Da kann dann schon einmal eine stationäre Behandlung notwendig werden, wenn auch eher selten. Wenn es ganz dumm läuft können vereinzelt (bei entsprechender Überempfindlichkeit) allergische Schockreaktionen auftreten.
Wie schon gesagt - das ist eine ganzjährige Gefahrenquelle, nicht nur während der „paar Wochen“, in der die Raupen in der Fressphase sind, auch wenn da die Gefährdung am höchsten ist. So etwas in einem Wohngebiet - das ist „nicht vertretbar“.
Wie schon von @ramses90 vorgeschlagen: Meldung an das Gesundheitsamt mit Aufforderung, umgehend tätig zu werden. Auf besonders Gefährdete (insbesondere Kinder) in der unmittelbaren Umgebung hinweisen. Nicht telefonisch, sondern schriftlich und eigene Kopie behalten. Kopie an die Stadtverwaltung. In dem Schreiben darauf hinweisen, dass eine mechanische Bekämpfung des Befalls (Absaugen) nicht hinreichend ist, sondern zusätzlich ein Insektizid eingesetzt werden sollte, konkret Dipel ES oder Foray ES. Das sind biologische Schädlingsbekämpfungsmittel, deren Wirkstoff Bacillus thuringiensis für Menschen und Haustiere unschädlich und außerdem biologisch abbaubar ist. Frist setzen - das Mittel muss während der Fressphase ausgebracht werden. Das heisst, dass es dieses Jahr fast schon zu spät dafür ist.
Unterstützend ist es sicherlich auch sinnvoll, sich an die Lokalredaktion(en) der örtlichen Tageszeitung(en) zu wenden - gerade, wenn die Stadt schon mehrfach telefonisch aufgefordert wurde, tätig zu werden.
Wenn es Dir allerdings nur darum geht, einen Dich störenden Baum auf öffentlichem Grund fällen zu lassen - vergiss es.
Freundliche Grüße,
Ralf