Möchte da meine Info ins Rennen stellen, ich mache Betriebskostenabrechnungen bundesweit und sehe mir auch die Zähler generell an.
Richtig ist, dass ein Drehstromzähler (schwarzer Kasten) nach 16 Jahren eichpflichtig wird. Das kann einmal auf der Scheibe innen stehen, kann auch als gelbes Siegel erfolgen.
Da die Zuständigkeit beim Grundversorger liegt, muss er dafür sorgen, dass seine Geräte entsprechend geprüft werden. Ob er sie austauscht oder einer Kontrollprüfung, die einer Eichung ebenbürdig ist, durchführt, entscheidet er. Nur wenn der Zähler eine Nacheichung erfahren und bestanden hat, muss er gekennzeichnet werden. Das kann auch ein anderer Kontrollstreifen sein, der muss nicht gelb sein.
Solltest du Zweifel haben, frage beim nächsten Ablesen durch den Grundversorger einmal den Mitarbeiter, der kann dir evtl Auskunft geben. Oder schreib dem Versorger deine Bedenken, dann muss er entsprechend Handeln.