Darf man während der Frist von 3 Jahren, in der die EV gilt, Verträge abschließen oder nicht?
Wie sieht das die Rechtslage vor?
Darf man während der Frist von 3 Jahren, in der die EV gilt, Verträge abschließen oder nicht?
Wie sieht das die Rechtslage vor?
Hallo Italiano,
bitte sieh selbst nach unter: www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldner. Da werden alle Fragen nach neustem Stand beantwortet.
Alles Gute-Schaddie
Guten Tag,
die EV hat den Sinn, dass der Gläubiger die finanzielle Situation des Schuldners erfährt.
Sie ist ja nur ein Spiegelbild eines bestimmten Tages, denn wenn ein Tag nach der EV ein Lottogewinn anfallen würde, ist diese Angabe logischerweise nicht in der EV.
Allerdings sagt eine EV auch, dass vorhandene Forderungen von Gläubigern nicht bedient werden konnten, sonst müsste keine EV abgegeben werden.
Wenn ich trotz finanzieller Schieflage weiterhin Bestellungen bei Onlinehändler vornehme, trotz gültiger EV - quasi Zahlungsschwierigkeiten habe - was soll das anderes sein als BETRUG?
Entweder man hat das Geld, die Verträge zu erfüllen oder nicht. Schließt man Verträge ab und weiß genau, dass die anfallenden Kosten nicht bezahlt werden, würde ich als Gläubiger auch auf Betrug meine Anzeige stellen.
Mit Paragraphen kann ich dies jetzt nicht untermauern…
MfG