Eidestaatliche versicherung

Guten abend user und userrinnen

Bin in einer kleinen notlage und würde mich gerne fachkompetentlich erkundigen…

Es geht darum dass ich seit 5 monaten in der türkei arbeite und daher einen termin zur unterschrift der eidesstaatlichen versicherung nicht warnehmen konnte…
Jetzt habe ich die angst das ich daher strafrechtlich verfoglt werde und wenn ich am 17 einreise nach deutschland , dass ich von den beamten verhaftet werde…
Besteht überhaupt diese möglichkeit und wie lange dauert es überhaupt wenn ich den termin nicht wahrgenommen habe bis ich per haftbefehl gesucht werde

Tut mit leid, aber mit Strafrecht kenne ich mich nicht aus. Ich würde mit der Stelle Kontakt aufnehmen, bei der die eidesstattliche Erklärung abzugeben war und denen erklären, warum ich nicht kommen konnte. Dann erfahren Sie Näheres und vielleicht können Sie dann Schaden abwenden.

Alles Gute
Friede7

Mit einer strafrechtlichen Verfolgung hast Du nicht zu rechnen.
Allerdings könnte bereits ein Haftbefhel gegen Dich vorliegen, welcher sich aber lediglich auf eine Erzwingungshaft bezieht.
Mit der Erzwingungshaft sollst Du gezwungen werden die EV abzugeben. Tust Du dies, ist die Erzwingungshaft hinfällig.
Übrigens gibt es die Eidesstatliche Versicherung nur noch dieses Jahr. Infolge der Reform der Sachaufklärung wird es ab nächstes Jahr einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis geben, was aber einer EV sehr nahe kommt.

Hallo User,

die Angst ist nicht ganz unberechtigt. Ich würde mich mit dem Gericht, wo Sie die EV abgeben sollten telefonisch in Verbindung setzen und das klären. Ansonsten besteht die Gefahr, das ein Haftbefehl gegen Sie erwirkt werden kann oder schon erlassen wurde. Ich denke aber, dass Sie dies „problemlos“ mit dem Gericht, bzw. der Geschäftstelle klären können. Ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen einen Anwalt in Deutschland, am Ort des Gerichtes telefonisch ein Mandat zu erteilen. Dieser kann dann mit dem Gericht alles klären und auch in Erfahrung bringen, ob ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde.

MfG

Hallo,
bei so etwas bin ich überfragt. Kannst du nicht im Konsulat nachfragen? Oder dort Deine eidesstattliche Erklärung abgeben?
Tut mir leid, dass ich da nicht weiter helfen kann.

Guten Morgen, der Haftbefehl gilt meiner Meinung 3 Jahre.
Er wird aber nicht immer zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erlassen, außer Du hast schon den 1. Termin verabsäumt. Ich würde Dir den Rat geben, mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufzunehmen
und nachzuweisen, dass Du im Ausland gearbeitet hast.
Du solltest dann aber nicht Hartz IV Bezieher sein, weil dann eine verdeckte Straftat vorliegt. Bei normaler Abwesenheit, kann man Dir zwar vorwerfen, dass Du sichern müßtest, dass Deine Post abgeholt wird, aber Du könntest beantragen „Einsetzung in den alten Stand“, dann würde Dir der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Versicherung übermitteln.
Sollte es einen Haftbefehl geben müßtest Du die Modalitäten ebenfalls mit dem Gerichtsvollzieher abstimmen. Mit freundlichem Gruß Marga1065

Sorry, aber damit kenne ich mich nicht aus. Hast Du keinen Anwalt in Deutschland, denn Du kontaktieren könntest? Viel Glück,Katja

Sorry,
in dem Bereich kenne ich mich absolut nicht aus.
Hier hilft wahrscheinlich nur ein Anwalt, der in diesem Sektor die entsprechende Erfahrung hat.

Viel Glück
Jörg

Hallo Damian, 1. das heißt eidesstattliche V., du wirst nicht verhaftet - melde dich bei dem, der die E.V. haben will, dann geht alles in Ordnung - keine Panik.
Gruß Lennonmc

:Guten abend user und userrinnen

Bin in einer kleinen notlage und würde mich gerne
fachkompetentlich erkundigen…

Es geht darum dass ich seit 5 monaten in der türkei arbeite
und daher einen termin zur unterschrift der eidesstaatlichen
versicherung nicht warnehmen konnte…
Jetzt habe ich die angst das ich daher strafrechtlich verfoglt
werde und wenn ich am 17 einreise nach deutschland , dass ich
von den beamten verhaftet werde…
Besteht überhaupt diese möglichkeit und wie lange dauert es
überhaupt wenn ich den termin nicht wahrgenommen habe bis ich
per haftbefehl gesucht werde

Wenn der Haftbefahlt ergangen ist, dann wird bei der Einreise der Bundesgrenzschutz tätig. Das ist individuell und kommt auf den Verfahrensweg an, der beste Weg ist, mit dem Gerichtsvollzieher einen Termin zu vereinbaren, die nitwendigen Unterlagen vorzubereiten und dann zu dem vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen, dann hat das strafrechlich keine Konsequenzen.

Viel Glück

leider kann ich dazu keine näheren infos geben ich würde auf jeden fall deutsche rechtsauskunft einholen…kostenlose rechtsauskunft gibt es meist an den gerichten…

lg und alles gute !!

Da kann ich Dir nicht elfen,sorry

Hallo…
sofern Du den Termin vor deiner Abreise schon gewusst hast und nicht wargenommen hast wirst Du ein Problem haben.
Sollte der Termin wärend deiner Abwesenheit zugestellt worden sein und Du deine Abwesenheit Belegen kannst wird dir nichts passieren. Du meldest Dich bei Rückkehr bei der Behörde, Begründest durch Belege deine Abwesenheit und Unwissenheit.

Ich hoffe geholfen zu haben…
Autre

tut mir leid , kann dir nicht helfen