Hallo Mike,
Es ist nicht unbedingt nützlich hier pauschal alles als
Schwachsinn abzutun, ohne die näheren Einzelheiten zu
kennen…
Natürlich kann man nicht alles pauschal abtun; nur habe ich in meinem Leben schon ziemlich viele Möchtegern-Abzocker erlebt. Offenbar trifft es auch nicht nur auf mich zu… Christian (EXC) hatte vor einigen Wochen auch ein ‚Unfällchen‘, aber lies selbst: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… (da ist vor allem sein Artikel ‚Nachtrag‘ interessant).
Die Schale eines Eis hat eine recht hohe Festigkeit,
insbesondere, wenn dass Ei sozusagen mit dem „spitzeren“ (ich
weiss ein ei ist nicht spitz
Teil aufprallt.
Ja, ja… Ich verstehe schon… *grins*
Motorhaube ist sehr leicht einzudellen, auch je nach Typ. Ist
es ein Neuwagen, mit einer eingedellten Haube, koste eine
Werkstattreparatur viel Geld…
Kuckst Du hier: http://www.zvw.de/aktuell/2000/06/29/news3.htm; das Ausbeulen eines nagelneuen Daimler nach einem Hagel-Überfall hat die Versicherung 1.100 DM (DM nicht €) gekostet… Eine Freundin von mir mußte im vergangenen Dezember die Motorhaube ihres Sportflitzers lackeren lassen: knapp 500 €.
Bei mir klingeln halt sämtliche Alarmglocken, wenn mir jemand angetanzt kommt und 1.000 € Reinigungs- (Reinigung von was eigentlich???) und Reparaturkosten haben will. Wenn ich schon lese ‚habe ich durch eine Fachwerkstatt feststellen lassen‘… Fein, aber wo zum Teufel ist der Kostenvoranschlag bzw. das Gutachten? Ich meine, ich kenne Automechaniker, die einer schrottreifen Rumpelkiste attestieren, daß sie vor dem Unfall ein nagelneuer Testarossa war, aber im Grunde genommen ist es doch nichts anderes als (versuchter) Versicherungsbetrug. Ich kenne auch Automechaniker, die für den Gegner bzw. für dessen Versicherung Schäden in Höhe von Hastdunichgesehen bescheinigen und die Sache nachher unter der Hand für 'nen Hunderter reparieren und sich die Kohle von der Versicherung mit dem ‚Geschädigten‘ teilen. Ich habe lange genug für einen Strafrechtler gearbeitet und kenne diese ganzen Spielchen…
Abgesehen davon, wäre das vorsätzliche Werfen des Eis, je nach
Sachverhalt (!!), strafrechtlich von gar nix über versuchte
Sachbeschädigung bis zum gefährlichen Eingriff in den
Strassenverkehr zu werten und eine Anzeige hat der
Fahrzeughalter ja BIS JETZT nicht gemacht (?).
Das habe ich auch so verstanden… Also, daß bisher keine Anzeige vorliegt.
Eventuell wäre das ja auch ein Fall für die
Haftpflichtversicherung… wenn das Ei aus Versehen auf das
Auto gefallen ist… kann ja mal vorkommen…
Jau… Das kann in der Tat mal vorkommen… *kicher*
Beste Grüße
Tessa