Neine Tochter 14 Jahre alt hat ein Auto mit einem Ei beworfen.
Nun möchte der Halter des Fahrzeuges von uns 1.000,00 €
für Reinigung und Behebung eines angeblichen Schadens
den er durch eine Fachwerkstatt hat feststellen lassen.
Kann ein Ei so eine große Beschädigung an einem Auto verursachen
oder hatte er vielleicht die angebliche Delle schon vorher.
Was tun ?
Jacky
So ein Schwachsinn
Hi Jacky,
Neine Tochter 14 Jahre alt hat ein Auto mit einem Ei beworfen.
Teenager kommen manchmal aber auch auf Ideen… *fg*
Nun möchte der Halter des Fahrzeuges von uns 1.000,00 €
für Reinigung und Behebung eines angeblichen Schadens
den er durch eine Fachwerkstatt hat feststellen lassen.
Eine Außenreinigung kostet wie viel? Wir haben unsere Firmenautos früher von einer Firma reinigen lassen (incl. Abholung und Ablieferung) waren es für die Innen- und Außenreinigung - je nach Modell und Aufwand - maximal 100 DM (DM, nicht Euro).
Kann ein Ei so eine große Beschädigung an einem Auto
verursachen
oder hatte er vielleicht die angebliche Delle schon vorher.
Habt Ihr ein Auto? Dann stell Dich ungefähr in der Entfernung hin, in der Deine Tochter stand und schmeiß ein rohes Ei gegen den Wagen. Du wirst - wie der Gutachter auch - völlig erstaunt feststellen, daß die Schale nach innen splittert, sprich: eine Beschädigung ist so gut wie ausgeschlossen. Anders ausgedrückt: mit 'nem Ei kannst Du keine Delle in ein Auto machen. Der versucht, Euch abzuzocken.
Was tun ?
Eine Haftpflichtversicherung habt Ihr, gell? Just diese solltet Ihr einschalten, die schalten dann ihrerseits einen Gutachter ein.
Beste Grüße
Tessa
Eine Haftpflichtversicherung habt Ihr, gell? Just diese
solltet Ihr einschalten, die schalten dann ihrerseits einen
Gutachter ein.
… und ggf stellen die sogar strafantrag an den autofritzen.
da halst er sich ganz schoen was auf.
wir haben hier auch so’n knaller in der strasse auf dem dorf.
ich glaube, dass er sich in seiner daemlichkeit allerdings
hier nicht sehr wohl fuehlt.
Der Typ hat sicher auch keine Kinder. Mutwillig Kinderlose sollte man mit einer Extrasteuer belegen !
Auf irgendwelche Diskussionen würde ich mich überhaupt nicht einlassen. Falls er irgendwelche Institutionen darob einschaltet ( rohes Ei auf Stahlblech - die Vorstellung an sich ist schon … mir fehlen die Worte ), bekommt er von denen schriftlich, dass er einen an der Klatsche hat.
Auf Ideen kommen manche …
Gruß
HM
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Hallo,
es ist schon interessant, dass der Tenor aus bislang drei Aussagen zu diesem Thema immer derjenige ist, dass der Geschädigte plötzlich der Schuldige und die Tat an sich völlig in Ordnung ist. Oder einfacher ausgedrückt: „Was bildet der Kerl sich ein, Forderungen gegen mich unfehlbaren König deutscher Moral zu stellen?“.
Das liebe Kind hat ein Ei auf ein Auto geworfen, und das macht man nun mal nicht.
Also muss das Kind (formalrechtlich zunächst die Eltern, da die junge Dame ja noch minderjährig ist) für den verursachten Schaden geradestehen.
So einfach ist das.
Vermutlich kann man mit einem Ei keinen 1000€-Schaden anrichten, aber auszuschließen ist das eben auch nicht.
Vielleicht sollte die Kleine dem Autobeseitzer anbieten, seinen Wagen innen und aussen perfekt zu reinigen.
Eine gütliche Lösung ist in solchen Fällen immer das günstigste und Ihr solltet nicht aus den Augen verlieren, wer hier Mist gebaut hat!
Es ist der völlig falsche Ansatz, hier Strafverfolgungen für den Autobesitzer zu diskutieren.
Welche Werte soll das KInd denn lernen? Etwa dass es o.k. ist, anderer Leute Eigentum zu beschädigen und sie dann noch zu verklagen?
Leute, Ihr seid anscheinend ziemlich daneben…
Grüße,
Mathias
Fragt sich, wer hier daneben ist!
Hallo,
Auch hallo,
es ist schon interessant, dass der Tenor aus bislang drei
Aussagen zu diesem Thema immer derjenige ist, dass der
Geschädigte plötzlich der Schuldige und die Tat an sich völlig
in Ordnung ist. Oder einfacher ausgedrückt: „Was bildet der
Kerl sich ein, Forderungen gegen mich unfehlbaren König
deutscher Moral zu stellen?“.
Wer hat solches denn geschrieben?
Das liebe Kind hat ein Ei auf ein Auto geworfen, und das macht
man nun mal nicht.
Also muss das Kind (formalrechtlich zunächst die Eltern, da
die junge Dame ja noch minderjährig ist) für den verursachten
Schaden geradestehen.
So einfach ist das.
Ist es nicht! Erstens müssen die Eltern mitnichten haften, solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben! Zweitens hat hier NIEMAND in Frage gestellt, daß sie (die Kleine) den verursachten Schaden ersetzen muß! Lediglich die Höhe des entstandenen Schadens wurde zu recht bezweifelt.
Vermutlich kann man mit einem Ei keinen 1000€-Schaden
anrichten, aber auszuschließen ist das eben auch nicht.
Das möchte ich aber mal sehen, wie so ein Schaden durch ein rohes Ei hervorgerufen wird. Wenn mir ein Autobesitzer damit käme würde ich ihn auffordern diesen genauer zu begründen. Sicher ist nichts auszuschließen, aber wenn ein Schaden geltend gemacht wird, der in offensichtlichem Mißverhältnis zum Schadenshergang steht, würde mir ein Kostenvoranschlag auch nicht mehr reichen!
Vielleicht sollte die Kleine dem Autobeseitzer anbieten,
seinen Wagen innen und aussen perfekt zu reinigen.
Und warum von innen? Von außen, ja, das hätte ich als Vater auch so versucht zu regeln. Aber hier will sich wahrscheinlich jemand bereichern und damit macht er deutlich, daß er an einer gütlichen Lösung nicht interessiert ist.
Eine gütliche Lösung ist in solchen Fällen immer das
günstigste und Ihr solltet nicht aus den Augen verlieren, wer
hier Mist gebaut hat!
Es ist der völlig falsche Ansatz, hier Strafverfolgungen für
den Autobesitzer zu diskutieren.
Der Ansatz ist völlig richtig, denn sonst lernt das Kind, daß man ja ruhig (wenn man selbst Geschädigter ist) noch etwas „draufschlagen“ kann! Außerdem ist das Verhalten des Autobesitzers (sofern nicht doch ein solch hoher Schaden entstanden ist) schlicht kriminell!
Welche Werte soll das KInd denn lernen? Etwa dass es o.k. ist,
anderer Leute Eigentum zu beschädigen und sie dann noch zu
verklagen?
Darum geht es doch gar nicht! Woher willst Du denn wissen, wie Jaclyn die Sache mit ihrer Tochter geregelt hat? Oder hat hier irgendjemand vorgeschlagen dem Kind solche Werte zu vermitteln? Sorry, aber dieser Satz ist schlicht eine Frechheit von Dir!
Leute, Ihr seid anscheinend ziemlich daneben…
Fragt sich, wer hier daneben ist!
Gruß Stefan
nicht unbedingt…
Es ist nicht unbedingt nützlich hier pauschal alles als Schwachsinn abzutun, ohne die näheren Einzelheiten zu kennen…
Die Schale eines Eis hat eine recht hohe Festigkeit, insbesondere, wenn dass Ei sozusagen mit dem „spitzeren“ (ich weiss ein ei ist nicht spitz Teil aufprallt. dazu kommt die frage, aus welcher höhe es geworfen wurde - z.B… vom Balkon im 4 stock? - und wo es das Auto getroffen hat. Z.B. eine Motorhaube ist sehr leicht einzudellen, auch je nach Typ. Ist es ein Neuwagen, mit einer eingedellten Haube, koste eine Werkstattreparatur viel Geld…
In all diesen Sachen bin ich kein Experte, aber eine Beschädigung halte ich potentiell für möglich, je nach Einzellfall und das Werkstätten bei einem Fremdschädiger richtig hinlangen ist nichts neues.
Abgesehen davon, wäre das vorsätzliche Werfen des Eis, je nach Sachverhalt (!!), strafrechtlich von gar nix über versuchte Sachbeschädigung bis zum gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr zu werten und eine Anzeige hat der Fahrzeughalter ja BIS JETZT nicht gemacht (?).
Weiterhin würde ich mich auch tierisch ärgern, wenn ich ne Beule von einem Eierwurf in meiner Motorhaube hätte - wie wahrscheilich jeder, dessen Auto noch halbwegs in Ordnung ist…
Eventuell wäre das ja auch ein Fall für die Haftpflichtversicherung… wenn das Ei aus Versehen auf das Auto gefallen ist… kann ja mal vorkommen…
M.
Hi Jacky,
mir fällt besonders der (bisher anscheinend überlesene) Satz auf:
oder hatte er vielleicht die angebliche Delle schon vorher.
D.h.: Der Typ will vielleicht versuchen, eine bestehende Delle in seinem Lack auf Euch abzuschieben. Ich denke aber, daß er in der Beweispflicht ist. Er hätte stehen bleiben müssen, als er das Ei abgekriegt hat, und die Polizei rufen oder wenigstens Fotos machen, als das Ei noch dran war. Inzwischen wird er es wohl abgewaschen haben. Damit wird es sein Problem, weil es wohl kaum mehr nachweisbar ist, daß die Delle durch ein Ei verursacht wurde. Insofern ist es wichtig, daß Ihr erstmal gar nichts macht (Schuldanerkenntnis etc.).
Theoretisch - wenn auch sehr unwahrscheinlich - kann ich es mir aber schon vorstellen, daß ein Ei einen solchen Schaden hervorrufen kann. Es kommt halt immer drauf an! Wenn es beim Splittern mit einem spitzen Teil der Schale nur ganz leicht den Kotflügel verkratzt hat oder so… Es geschehen oft die blödesten Dinge. Als Ferndiagnose geht das schon mal gleich gar nicht. Und die Fachwerkstätten nehmen halt ihr Geld. Dazu Gutachter, Aufwandsentschädigung, Wertverlust falls Austauschteil, Mietwagen für die Reparaturzeit - alles Kosten, die trotz Pflicht zur Schadensminimierung drin sind.
Nebenbei, auch wenn man mich hier gleich steinigt: Ich kann den Typen auch ein bißchen verstehen. Mir in meinem alten Golf II macht ein weiterer Kratzer Null. Aber zb. meine Mutter hat sich nach 10 Jahren Golf II endlich ein 3er Cabrio leisten können. Wenn da so ein Rotzgör (tschuldige Jacky) ein Ei drauf werfen würde, wäre ich (zumindest im ersten Moment) auch sauer. Hängt vielleicht auch von Deinem Verhalten ab. Vielleicht beruhigt Ihr Euch beide und regelt die Sache dann gütlich?
ciao,
erik
Hi Jacky,
was mir noch einfällt: Hast Du den (angeblich) von Deiner Tochter verursachten Schaden mal selbst angesehen? Ich persönlich halte es zwar auch für sehr unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen ist eine Delle nach einem Eiwurf ja auch nicht. Dann muß aber Form und Größe der Delle auch zu dem geworfenen Ei passen. Vielleicht ist ja schon auf den ersten Blick zu sagen ob es sein kann oder nicht.
Ein weiteres Indiz kann der Allgemeinzustand des Autos sein: Wenn der Wagen (fast) fabrikneu ist und nur an der Stelle die vom Ei getroffen wurde eine in Größe und Form passende Delle hat, würde ich dazu tendieren den Schaden dem Ei zuzusprechen. Ist es aber ein älteres Auto mit diversen anderen Dellen, würden bei mir die Alarmglocken schrillen…
Dazu gebe ich etwas zu bedenken: Die eventuell schon vorher vorhandene Delle müßte ja auch an der richtigen Stelle sein - bei einem neuwertigen Auto ohne weitere Schäden mindestens genauso unwahrscheinlich wie ein hoher Schaden durch das Ei selbst. Was jetzt letzlich zutrifft kann man aber nur vor Ort beurteilen - notfalls mit Hilfe eines Gutachters.
Noch etwas: Sollte der Halter einen Kratzer reklamieren, würden mir ebenfalls alle Alarmglocken klingeln. Dazu muß man sich vor Augen halten, daß Eischale ein sehr weiches Material ist (man muß sich schon Mühe geben um damit einen Kratzer zu verursachen - und hier wurde ja nicht „von Hand gearbeitet“) und vorhandene Kratzer sehr viel leichter im täglichen Gebrauch entstehen (Tiere auf dem Auto wie z.B. Vögel oder Katzen, kleinste Steinchen im Fahrbetrieb, Vorbeifahrt an Bäumen oder Büschen ect.).
Im Zweifel kommt ihr um einen Gutachter nicht herum…
Gruß Stefan
Dazu muß man
sich vor Augen halten, daß Eischale ein sehr weiches Material
ist
Das sehe ich etwas anders. Eine Eierschale besteht im wesentlichen aus Kalk und ist damit recht hart. Auch wenn die Schale schon recht glatt aus dem Huhn kommt und durch den mechanischen Weitertransport sicher weiter abgeschliffen wird, ist das Material trotzdem in der Feinstruktur recht rauh.
Da das Ei aber gegen das Auto geworfen und nicht 100mal über die Motorhaube geschubbert wurde, sehe ich keinen Anlaß für großflächige Kratzer. Einen kleinen Kratzer halte ich aber für möglich. Nur ist das bei einem Auto auch eher eine normale Erscheinung.
Gruß
Christian
Hmmmmmmm *g*
Hi Christian,
ich sehe schon, hier treffen zwei Haarspalter aufeinander
Dazu muß man
sich vor Augen halten, daß Eischale ein sehr weiches Material
istDas sehe ich etwas anders. Eine Eierschale besteht im
wesentlichen aus Kalk und ist damit recht hart.
Ich gebe zu, meine Aussage war „aus dem Bauch“, genaue Zahlenwerte habe ich nicht. Aber das hat jetzt mein verstärktes Interesse hervorgerufen und ich werde das mal in einem Versuch untersuchen… Wenn jemand am Ergebnis interessiert ist, werde ich es gerne posten.
Da das Ei aber gegen das Auto geworfen und nicht 100mal über
die Motorhaube geschubbert wurde, sehe ich keinen Anlaß für
großflächige Kratzer. Einen kleinen Kratzer halte ich aber für
möglich. Nur ist das bei einem Auto auch eher eine normale
Erscheinung.
Das ist in der Tat der ausschlaggebende Punkt. Von daher liegen wir ja gar nicht weit auseinander…
Gruß
Christian
Viele Grüße nach Düsseldorf
Stefan
Hallo!
Eventuell wäre das ja auch ein Fall für die
Haftpflichtversicherung… wenn das Ei aus Versehen auf das
Auto gefallen ist… kann ja mal vorkommen…
Ich stimme dir im Wesentlichen zu nur: wenn das Ei tatsächlich aus Versehen (im juristischen Sinne also: zufällig, ohne Verschulden) auf das Auto gefallen ist, dann ist gerade kein Fall für eine Haftpflichtversicherung, weil mangels Verschulden keine Haftpflicht vorliegt.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
in Deiner VIKA lese ich Jurist, also wird Deine Aussage nicht völlig aus der Luft gegriffen sein. Ich verstehe sie aber dennoch nicht und bitte hiermit höflichst um Aufklärung .
Ich stimme dir im Wesentlichen zu nur: wenn das Ei tatsächlich
aus Versehen (im juristischen Sinne also: zufällig, ohne
Verschulden) auf das Auto gefallen ist, dann ist gerade kein
Fall für eine Haftpflichtversicherung, weil mangels
Verschulden keine Haftpflicht vorliegt.
Bislang war ich der Meinung, daß ich auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden hafte. Mir fällt zwar jetzt beim Schreiben ein Unterschied zwischen „fahrlässig“ (=schuldhaft?) und „zufällig, ohne Verschulden“ auf, aber wie weit geht denn die Haftpflicht? Könntest Du mir diesen Unterschied bitte mal genauer erklären?
Im vorraus dankend
Stefan
Gerne
Hallo Stefan!
Das klär ich natürlich gerne auf.
Vorab:
-
ich hab mich vorher unklar ausgedrückt. Ich meinte: nicht jedes Versehen ist fahrlässig. Wenn es also aus Versehen passiert ist, ist es möglich, dass Verschulden vorliegt und dass keines vorliegt. Das war unklar von mir.
-
das Schadenersatzrecht in Deutschland und Österreich ist in den Grundsätzen her ähnlich. Es kann allerdings sein, dass die Diktion unterschiedlich ist, also wir verwenden manchmal ein bisschen andere Wörter als die Deutschen, auch in der juristischen Fachsprache:wink:. Ich sag das nur, weil es da schon öfters Mißverständnisse gegeben hat, man korrigiere mich, wenn die Wortwahl nicht stimmt.
Also zur Erklärung:
Eine Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn ein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer besteht. Es geht also darum zu klären, ob ein Schadenersatzanspruch besteht.
Ein Anspruch besteht im allgemeinen nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt, das ist dir denke ich bekannt (bist ja ganz gut bewandert im Recht, wie ich so sehe).
Verschulden liegt einmal allgemein dann vor, wenn dem Täter eine rechtswidrige Handlung auch persönlich vorwerfbar ist.
Verschulden kann jetzt auf zwei Arten abgestuft vorliegen: Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Fahrlässigkeit bedeutet grundsätzlich eine Sorgfaltspflichtverletzung (vgl. § 276 BGB)
Objektive Sorgfaltswidrigkeit:
Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt allgemein objektiv dann vor, wenn sich ein einsichtiger und besonnener Mensch aus dem Verkehrskreis des Schädigers sich in der konkreten Situation anders verhalten hätte (objektive Sorgfaltswidrigkeit). Das ist zwar ein Rechtssatz aus der österreichischen Judikatur des OGH, wird aber in der Art ähnlich auch für das BGB gelten.
Es gibt auch noch zusätzlich einen subjektiven Sorgfaltsmaßstab, ich weiß allerdings nicht, inwieweit der jetzt im deutschen Schadenersatzrecht maßgeblich ist, deshalb schreib ich da jetzt nichts.
Grob Fahrlässig ist ein derart gravierender Sorgfaltsverstoß, der einem sorgfältigen Menschen in einer derartigen Situation keinesfalls passieren würde (Judikaturbeispiel: ein ortskundiger Autofahrer der eine bestimmte Strecke ein Jahr lang täglich fährt, übersieht nach einem Jahr plötzlich die dort schon ein Jahr stehende Stoptafel und glaubt ein „Vorrang geben“ oder deutsch „Vorfahrt gewähren“ (glaub das heißt bei euch so) zu sehen. Achtet zwar grundsätzlich auf den Querverkehr, hält aber nicht an und übersieht deshalb einen Autofahrer auf der Querstraße - der Fall ist wirklich passiert).
Weiters muss der Täter in der Lage sein, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu erkennen (Diskretionsfähgikeit) und sich dementsprechend zu verhalten (Dispositionsfähigkeit)(deshalb sind zB Kinder nicht deliktsfähig).
Also zusammengefasst: Fahrlässigkeit ist eine Form des Verschuldens, ich denke, da war die Unklarheit. Die Rechtswidrigkeit ist ein Urteil über die Tat als solches und das Verschulden klärt die Frage ob dieses rechtswidrige Verhalten dem Täter persönlich vorwerfbar ist. Der Grad des Verschuldens ist dann abgestuft in Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Ich hoffe das war verständlich, das mit der Fahrlässigkeit ist nämlich eine rechtsdogmatisch oft sehr schwierige Sache (Einzelfragen sind oft strittig, zB inwieweit ein subjektiver Maßstab hereinzunehmen ist)
Gruß
Tom
Schon klarer - eine Nachfrage
Hallo Tom,
vielen Dank für Deine Erklärungen. Da ist schon einiges klarer geworden (nur frage ich mich, wie ein Ei „versehentlich“, also ohne schuldhaftes Verhalten auf 'nem Auto landen soll…aber das ist jetzt o.t.).
Ein Anspruch besteht im allgemeinen nur dann, wenn ein
Verschulden vorliegt, das ist dir denke ich bekannt (bist ja
ganz gut bewandert im Recht, wie ich so sehe).Verschulden liegt einmal allgemein dann vor, wenn dem Täter
eine rechtswidrige Handlung auch persönlich vorwerfbar ist.
Sehe ich es richtig, daß hier der Grund für die Einführung der Gefährdungshaftung liegt? Daß ich also z.B. für durch mein Auto verursachte Schäden auch ohne schuldhaftes Handeln haften muß?
Gruß Stefan
Eierwurf Frage an Tom
Hallo Tom,
habe deine Zeilen mit Interesse gelesen.
Meine Frage wäre nun, ist ein Eiwurf auf ein Auto grundsätzlich
eine Sachbeschädigung ?
Wenn keine, was ist es dann ?
So ist es
Hallo!
Sehe ich es richtig, daß hier der Grund für die Einführung der
Gefährdungshaftung liegt? Daß ich also z.B. für durch mein
Auto verursachte Schäden auch ohne schuldhaftes Handeln haften
muß?
Richtig, ganz genauso ist es. Man geht davon aus, dass ein KFZ nicht immer beherrschbar ist und in einem solchen Fall kein Verschulden vorliegen würde. Man sah es daher rechtspolitisch für angebracht an, dieses Risiko nicht dem Geschädigten aufzubürden (was ja allgemein sonst der Fall ist). Die volle Tragweite dieser Haftung zeigt sich eigtl. nur dann, wenn Unfälle passieren, für die tatsächlich niemand etwas kann (deshalb stimmt der immer wieder zitierte Satz: „die Autofahrer sind immer schuld“ nicht), also wenn zum Beispiel unvorhersehbarerweise beim Auto Öl austropft und der hinterher fahrende Radfahrer stürzt und verletzt sich. Da kann niemand was dafür, aber es haftet der Halter für den Schaden des Radfahrers.
Gruß
Tom
Hallo!
Ich gehe mal davon aus, du meinst Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne, andernfalls frag bitte nochmals nach.
Wenn das Ei auf ein Auto geworfen wird und das Auto dadurch Schaden nimmt, dann ist der Tatbestand der Sachbeschädigung objektiv erfüllt. Das war jetzt sehr juristisch und meint, dass damit das äußere Tatbild verwirklicht ist, das trifft auch zu, wenn das Ei von einem dreijährigen Kind geworfen wurde. Für die Strafbarkeit müssen aber die übrigen Voraussetzungen noch vorliegen.
Gruß
Tom
Hallo!
Zur Ergänzung: im konkreten Fall denke ich nicht, dass eine Strafbarkeit vorliegt, weil der Tatvorsatz wahrscheinlich fehlen wird.
Gruß
Tom
Aber das hat jetzt mein
verstärktes Interesse hervorgerufen und ich werde das mal in
einem Versuch untersuchen…
…stelle ich Dir gern meinen koda zur Verfügung. Die Delle mußt DU dann aber selber suchen!
Wenn jemand am Ergebnis
interessiert ist, werde ich es gerne posten.
Klar doch!
Gruß
J.