Eigenanteil an den Kosten stationärer Unterbringung im Seniorenheim

Hallo Wissende,

ich habe jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass der o.g. Eigenanteil unabhängig von der Pflegestufe auf ~580,- € gedeckelt werden soll, finde aber nirgends Erklärungen, für die mein flaches Hirn ausreicht.

Gefunden habe ich z.B.:

  1. https://www.test.de/Pflegeversicherung-Das-aendert-sich-ab-2017-4876898-0/ (auf der Hälfte der Seite „Pflege im Heim ab 2017“. Aber wie passt die Aussage "Zudem soll der Eigen­anteil von Heimbe­wohnern unabhängig von der Pfle­gestufe bei 580 Euro fest­geschrieben werden. " mit der darunterstehenden Tabell zusammen?)
  2. http://www.fokus-pflegerecht.de/einrichtungseinheitlicher-eigenanteil-berechnungsschritte/ (mit runterladbarem Eigenanteilsrechner http://blog.walhalla.de/wp-content/uploads/2016/07/Berechnung-des-einrichtungseinheitlichen-Eigenanteils-im-Pflegeheim.xlsx Hää?)
  3. Und hier scheint das genaue Gegenteil beschrieben zu werden: https://www.verbraucherzentrale.de/pflege-antrag-ab-2017#hoehereeigenanteilefuerlebenimpflegeheim

Also, ich blicke nicht durch. Könnt ihr mir helfen?

Schöne Grüße
Ann da Cava

Hallo,
ich könnte mir denken, dass hier der Eigenanteil für die Pflege selbst gemeint ist und nicht der Teil für Unterkunft und Verpflegung.
Gruss
Czauderna

Hallo Ann,

ein Betrag dieser Größenordnung kann sich nur auf die eigentlichen Pflegeleistungen beziehen und enthält noch nichts von Miete und Verpflegung.

Man muss bei den Anbietern höllisch aufpassen - nicht wenige versuchen, die tatsächlichen Kosten auf eine möglichst große Zahl von verschiedenen Einzelpositionen aufzusplittern, in der Hoffnung, dass man dann nur einen kleinen Teil davon berücksichtigt, wenn man versucht, sich ein Bild zu machen, was die Sache kostet. Da hilft es nur, all die Wortwolken an sich herunterlaufen zu lassen und immer, wenn der andere eine kurze Pause zum Luftholen macht, ganz stur immer wieder wie ein Türke im Puff zu fragen „Was kostet?“, bis man darauf eine Antwort bekommt, die aus insgesamt einer Zahl ohne weitere Girlanden und Optionalitäten besteht.

Ziemlich unabhängig von der Region geht Heimunterbringung mit Pflegestufe 0 oder 1 bei rund einem Tausender pro Monat (nach Abzug des Zuschusses von der Pflegeversicherung) los - nach oben ziemlich offen, nach unten kaum.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Es ist so - die Pflegekassen zählt nur fuer die reine Pflege und nicht fuer Unterkunft und Verpflegung, d.h. Dafür muss der Versicherte selbst aufkommen.
Nun war es in der Praxis so, dass eben diese Kosten für Unterkunft und Verpflegung je nach Heim und je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch waren, in der Regel galt, je höher die Pflegestufe um so höher die Zusatzkosten. das führte in der Vergangenheit dazu, dass Antraege auf Hoeherstufungen nicht gestellt wurden weil sich die Zusatzkosten bei einer solche Umstufung, z.B. von Stufe 2 auf Stufe 3 fuer die Betroffenen teilweise sogar verdoppelt hätten.
Und genau das soll die neue gesetzliche Regelung verhindern, so habe ich es jedenfalls verstanden. künftig werden diese Zusatzkosten gedeckelt, d.h. Bei einer Hoeherstufung steigt nicht der Betrag fuer die Unterkunft bzw. darf den Deckelungsbetrag nicht übersteigen.
Gruß
Czauderna

Danke Günter,

inzwischen weiß ich es auch. Mein Vater ist seit drei Monaten stationär untergebracht.

Schöne Grüße
Ann da Cáva