Eigenanteil bei Zahnspange zurückbekommen

Krankenkasse/Zahnspange: Wenn ein Kind eine Zahnspangenbehandlung gehabt hat,
hat die Krankenkasse zahlt in der Regel zunächst nur 80% der Kosten erstattet.
Die restlichen 20% muss man nach dem erfolgreichen Abschluss rechtzeitig beantragen.

Wie lang ist die Frist für diesen Antrag?

Gruß JoKu

Hallo Joku,
kann ja sein, dass es jetzt bereits wieder anders ist: Aber normalerweise stellt der Zahnarzt eine Bescheinigung aus, dass die Behandlung erfolgreich beendet wurde. Diese Bescheinigung, zusammen mit allen Rechnungen des KFO, reicht man bei der KK mit einem Schreiben/Antrag auf Rückzahlung der verauslagten Gelder und der entsprechenden Konto-Nr. zwecks Überweisung ein. Achtung: Kopien von allen Schriftstücken, die an die KK gesandt werden, machen (ist eigentlich selbstverständlich), da auch Briefe wegkommen können und sonst ein Nachweis der zurückzuzahlenden Gelder nur noch sehr umständlich geführt werden kann.

Und dann hängt es von der entsprechenden KK und deren Schnelligkeit ab, wann das Geld beim Empfänger ankommt. Bei mir hat es ca. 4 Wochen gedauert.

MfG BM

Und dann hängt es von der entsprechenden KK und deren
Schnelligkeit ab, wann das Geld beim Empfänger ankommt. Bei
mir hat es ca. 4 Wochen gedauert.

Danke für die Ausführliche Antwort!

Gemeint war aber (vermutlich habe ich es nicht deutlich genug formuliert):
Wie lange hat man höchstens Zeit, zwischen dem Ende der Behandlung und dem Termin, wann man spätestens bei der KK die Rückzahlung des Eigenanteils beantragen muss?

Gruß JoKu

Hallo Joku,
ob es dazu Vorschriften gibt, kann Dir vermutlich nur Deine Krankenkasse beantworten. Einfach Hotline anrufen und das Problem schildern.

MfG BM

Hallo
Versicherungsleistungen verjähren 2 Jahre nach ihrem Entstehen,
d.h. - wurde die KFO-Behandlung in 2007 abgeschlossen, verjährt
der Anspruch auf Auszahlung des Eigenanteils am 31.12.2009.
Gruß
Czauderna

Versicherungsleistungen verjähren 2 Jahre nach ihrem
Entstehen,
d.h. - wurde die KFO-Behandlung in 2007 abgeschlossen,
verjährt
der Anspruch auf Auszahlung des Eigenanteils am 31.12.2009.

d. h. also: Nicht genau nach 2 Jahren, sondern am Endes des Folgejahres?

Das wäre in der Regel dann weniger als 2 Jahre.

Gruß
JoKu

Hallo,
wieso das ??
Wenn die Leistung im Jahre 2007 entstanden ist und die Verjährung
am 31.12.2009 eintritt, dann sind das sogar mehr als 24 Kalendermonate.
Gruß
Czauderna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wieso das ??
Wenn die Leistung im Jahre 2007 entstanden ist und die
Verjährung
am 31.12.2009 eintritt, dann sind das sogar mehr als 24
Kalendermonate.

Oh ja, falsch gelesen, sorry!

Herzlichen Dank für Deine Antwort(en)!!

Gruß
JoKu