Ich hatte einen Verkehrsunfall und bekomme laut gegnersicher Versicherung 2/3 des Schadens erstattet. Da sich das aber noch ein bisschen hinzieht möchte Ich mein Fahrzeug erstmal über meine eigene Vollkaskoversicherung reparieren lassen da mein TÜV in kürze abläuft und ich deswegen nicht länger warten kann. Kann Ich nach der Reparatur, also nach der Regulierung gegebenfalls meinen Eigenanteil durch die 2/3 der gegnerischen Versicherung zurückverlangen?
Hallo Sekkosan,
bei einem Verkehrsunfall mit Teilschuld empfiehlt es sich sogar, zunächst den eigenen Schaden über die eigene Vollkaskoversicherung abzurechnen und dann die gegnerische Haftpflichtversicherung an den Kosten zu beteiligen. Quotenvorrecht heißt das im Versicherungsdeutsch.
Vermutlich wurde auch ein Anwalt eingeschaltet? Dann ist der der richtige Ansprechpartner für die Details.
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