Nehmen wir an, ein Mehrfamilienhaus wird verkauft. 8 Einheiten. Im Ergeschoss und in der ersten Etage sind Einheiten größerer Fläche, darüber lediglich kleinere Apppartements.
Der Käufer möchte gern im Erdgeschoss einziehen, um direkten Gartenzugang zu haben. Dort wohnen Mieter seit den 80er Jahren. Die vermögenden Mieter haben sich beim vorherigen Eigentümer stets gegen Mietsteigerungen erfolgreich gewehrt, zahlen eine extrem niedrige Miete (40 Prozent des üblichen) und wollen natürlich nicht ausziehen.
In der ersten Etage verstarb die Mieterin plötzlich und unerwartet, so dass dort umfangreiche Arbeiten erforderlich sind. Die Wohnung im Anschluss aber nutzbar wäre.
Was ist juritisch zu beachten? Ist Eigenbedarf möglich? Was würden Sie empfehlen?