Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mir wurde wegen Eigenbedarf gekündigt.
Ich habe Einspruch erhoben, da ich so schnell keine neue Bleibe finde.
Der Vermieter erkennt den Einspruch nicht an, gewährt mir aber eine verlängerte Bleibefrist über das Kündigungsdatum hinaus.
Mit Gewährung der verlängerten „Bleibezeit“ (Zeitraum steht noch aus) kündigt Vermieter zeitgleich Sanierung an (Dämmung, Fenster, … etc.); 3-Monats-Frist und andere Anforderungen an Sanierungsankündigung sind eingehalten.
Darf ich dieser Sanierung widersprechen (In Mietvertrag steht, dass ich Sanierung zu dulden habe)?
Ich würde mich sehr über qualifizierte Antworten von Experten freuen.
Viele Grüße