Hallo, nehmen wir folgenden fiktiven Fall an :
A. möchte einen Wohnung kaufen. Diese 64m² große Wohnung wird von einem alleinstehenden Alkoholkranken Hartz 4 Empfänger bewohnt.
A. möchte dort schnellstmöglich einziehen und die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen.
Die Gründe für den Eigenbedarf sind das A :
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47 KM näher an der Arbeitsstelle ist,
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31 KM näher an seiner Tochter die bei der getrenntlebenden Mutter wohnt ist,
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mit seiner Lebensgefährtin dort zusammen ziehen möchte
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eine eigenes Zimmer für seine Tochter, die ihn regelmäßig besucht und über Nacht bleibt, haben möchte.
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Mit welchen Problemen muss A. im schlimmsten Fall Rechnen?
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Sind die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend?
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A. möchte nicht hartherzig erscheinen und den Mieter nicht in die Obdachlosigkeit treiben aber wie findet ein Alkoholkranker Hartz4 Empfänger eine neu Wohnung bzw. was geschieht wenn er keine finden kann, da der Wohnraum in der Großstadt rar und teuer ist?
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Oder sollte A. besser Abstand von vermietetem Wohnraum nehmen?
Vielen Dank im voraus!