Eigenbedarfskündigung unwirksam weil Begründung ungenügend?

Wenn bei einer Eigenbedarfskündigung nur folgendes genannt wird:

„Zukünftig soll die Wohnung von meinem Sohn bezogen werden.“?

Genügt das dann damit die Kündigung wirksam würde, oder wäre es erforderlich anzugeben warum der Sohn die Wohnung benötigt?

LG

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Die Kündigung wäre unwirksam, weil nicht begründet wurde warum der Sohn die Wohnung braucht.

Auf einer Webseite [Link entfernt] heißt es:

"Zunächst ist wichtig, dass der Eigenbedarf derart genau geschildert wird, dass der Mieter diesen Grund nachprüfen kann.

Beispiel: Der Vermieter gibt als Grund für die Eigenbedarfskündigung an, dass sein 19-jähriger Sohn einen Studienplatz in derselben Stadt bekommen hat und das Ein-Zimmer-Appartement während seines Studiums bewohnen will. Die Formulierung „einer meiner Söhne will in die Wohnung ziehen“ würde hingegen nicht ausreichen."

Quelle: mietrecht . org

wow - Frage und Antwort innerhalb von zwei Minuten - und das auch noch durch die gleiche Person…
Respekt

Tja. Blöd, wenn man als Clickworker vergisst, sich mit dem anderen Account neu anzumelden. Das gibt sicher Ärger vom Chef…
Gruß
damals

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