Hallo alecs, gesundes neues Jahr!
Du solltest dringend einen Juristen fragen, ob die von Dir geplanten Änderungen überhaupt etwas bewirken. Das kommt nämlich auf die geplanten Änderungen an und auf die bereits bestehenden Verträge mit Deinen Kunden. Sehr oft werden, insbesondere von kleinen Unternehmen, die Auswirkungen von Inhalten der AGB völlig falsch eingestuft. Es gibt unzählige AGB, deren Inhalte zum größten Teil völlig wirkungslos sind, weil die darin enthaltenen Regeln gar nichts in den AGB zu suchen haben. Aber auch große Unternehmen schreiben oft Regeln in ihre AGB, die keine Wirkung haben. Das hat viele Gründe, von denen Unwissenheit oft gar nicht dazu gehört. Aber das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Bei ISP-Leistungen hast Du es doch grundsätzlich mit Laufzeitverträgen zu tun, die sich nach der ersten Laufzeit um maximal 1 Jahr verlängern dürfen. Wieso erstellst Du Dir für neue Produkte und Leistungen nicht Beschreibungen, die Du in individuellen Verträgen definierst. Und dann lässt Du die alten Produkte und Leistungen auslaufen und bietest den Kunden die neuen Produkte und Leistungen als Nachfolger der alten Versionen an. Geht der Kunde darauf ein, hast Du die neuen Produkte und Leistungen individualvertraglich geregelt und gehen sie nicht darauf ein, dann sind sie weg. Du bist doch nicht dazu verpflichtet, die Laufzeiten automatisch zu verlängern! Und wenn das so vertraglich vorgesehen ist, dann kannst Du das mit Kündigungsfirst zum Laufzeitende der aktuellen Vertragslaufzeit ganz normal aufkündigen.
Ich gebe Dir zwei Ratschläge:
- Arbeite die Angelegenheit mit einem Juristen aus.
- Frage im Zuge von Punkt 1, ob die Nutzung der AGB überhaupt sinnvoll ist.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision praezi-tec GmbH, Berlin/Deutschland