Eigene Beerdigungskosten vom Steuer absetzen - geht das?

Hallo zusammen,
folgende Situation: der Verstorbener ledig, ohne Kinder. Vater verstorben, die Mutter wäre Erbe, aber sie verzichtet auf das Erbe, die vier Geschwister sind dann gemeinschaftlichen Erben.
Könnte man bei der Einkommensteuererklärung des Verstorbenen die Beerdigungskosten geltend machen oder könnten die Kosten die Erben absetzen?
MfG

Sofern sie die Kriterien für außergewöhnliche Belastungen erfüllen, ist das möglich.

Servus,

das dürfte der Haken daran sein: Für den Verstorbenen erwachsen die Aufwendungen nicht zwangsläufig im Sinn von § 33 Abs 2 EStG - der hat sich zum Zeitpunkt der Bestattung bereits dem gesamten sittlichen und moralischen Kram entzogen, in dessen Korsett er vorher gelebt hat…

Schöne Grüße

MM

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Verstehe ich das richtig? Die Frage ist, ob die eigene Beerdigung für den Toten eine außergewöhnliche Belastung ist? Also die meisten Toten, die ich kennen gelernt habe, wirkten ziemlich entspannt.

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Hi

Der, der die Beerdigung bezahlt, kann die Kosten steuerlich geltend machen.

Nachdem der Verstorbene das nicht mehr kann, bleiben nur die Erben

Gruß h

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  • zunächst allerdings der Nachlass. Nur, wenn die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können, wird überhaupt jemand belastet.

Schöne Grüße

MM

Danke für alle Antworten.
MfG

Servus,

bloß noch kurz wegen des „Lösung“ - Häkchens: Du glaubst jetzt aber hoffentlich nicht, dass Bestattungskosten, die aus dem Nachlass bestritten werden können, bei den Erben als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG in Frage kommen?

Nur dann, wenn der Nachlass zur Deckung der Bestattungskosten nicht ausreicht, kann der überschießende Betrag außergewöhnliche Belastung sein - natürlich nur, soweit er die zumutbare Belastung übersteigt

Schöne Grüße

MM

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Ergänzung - hier ist das schön zusammengefasst

Ja, das ist wesentlich besser zu lesen als der nicht besonders schöne § 33 EStG.

Schöne Grüße

MM

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Wenn ich die Frage beantworten soll:

Eigene Beerdigungskosten vom Steuer absetzen - geht das?

muss doch die Antwort lauten: nein, weil ein/e Verstorbene/r keine Steuererklärung mehr abgeben muss/kann.

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Servus,

wohl aber gehört die Steuererklärung für das Jahr, in dem der Verstorbene verstorben ist, zu den Pflichten, die mit dem Nachlass verbunden sind.

Derjenige, der die Einkommensteuererklärungen für den Verstorbenen erstellt, steht vor der Frage, ob er dabei dessen eigene Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Die Antwort ist zwar nein, aber sie könnte durchaus auch ja sein - rein formal ist das nicht ausgeschlossen.

Schöne Grüße

MM

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