Lieber Experte,
meine Tochter und ich leben gemeinsam in einer Wohnung… sozusagen in einer Wohngemeinschaft.
Für Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen haben wir jeweils gemeinsame Versicherungspolicen.
Vor ein paar Tagen versuchte ein „Versicherungsvertreter“ ihr eigene Versicherungen anzubieten. Mit dem Hinweis, dass Sie ab dem vollendeten 28sten Lebensjahr nicht mehr mit ihrer Mutter gemeinsam versichert sein kann…
und folglich eigene Versicherungen abschließen muss.
Ist das so?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo Nanny,
das ist nicht 100 %-ig zu beantworten, sondern hängt vom Alter und den Vertragsbedingungen eurer Haftpflicht ab.
Warum? Früher gab es diese Altersgrenze in der Tat. Habt ihr also einen älteren Vertrag, so könnte der Vertreter Recht haben.
Da ich aus Erfahrung aber unterstellen möchte, dass sich der Vertreter euren Vertrag gar nicht im Detail angeschaut hat, sondern einfach mit Verkaufsargumenten versucht hat, Verträge abzuschließen, solltet ihr das besser selbst noch einmal prüfen, auch wenn es keinen Spaß macht.
Die aktuelle Regelung für Kinder ist unabhängig vom Alter, sondern bezieht sich auf bestimmte andere Eckpunkte. Kinder sind z. B. so lange mitversichert, wie sie unverheiratet sind oder noch keine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium haben.
Wenn ihr überhaupt nicht weiterkommt, dann wendet euch am besten einmal an einen Versicherungsmakler (möglichst einen guten, vielleicht kann euch jemand eine Empfehlung geben). Der kann recht schnell herausfinden, wie euer Vertrag gestrickt ist und ob deinen Tochter tatsächlich eigenen Schutz benötigt und dann auch eine (hoffentlich) objektive Produktempfehlung geben.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen!
Beste Grüße aus Berlin
Alexander Haid
…danke für die superschnelle und umfassende Antwort.
Ein kurzer Blick in die Police hätte es auch getan, denn dort steht schwarz auf weiß: alle zum Haushalt gehörenden Personen…
vielen Dank noch einmal
Ach, kein Problem! Dieses Symptom hab ich auf anderen Gebieten auch!!
ABER: Bitte unbedingt zu Ende lesen, ganz wichtig! Denn „alle zum Haushalt gehörenden Personen…“ das steht überall, denn es gibt „Allgemeine Haftpflichtbedingungen“, die jeder Versicherer verwendet.
Irgendwo weiter hinten könnten dann aber stehen: „sofern X, Y und Z erfüllt sind“. Und genau darauf kommt es dann nämlich an!
Gruß noch mal und viel Spaß beim Blättern.
Alexander Haid
genau das ist das Problem… die Blätterei und Leserei macht echt keinen Spaß
wünsche ein angenehmes Wochenende und eine gute Zeit
MIR AUCH NICHT…dabei ist’s mein Beruf.
Letzter Tip: Mal bei der Gesellschaft anfragen, ob es die Bedingungne als pdf erhältlich gibt. Darin sucht es sich doch erheblich komfortabler!
genau das ist das Problem… die Blätterei und Leserei macht
echt keinen Spaß
wünsche ein angenehmes Wochenende und eine gute Zeit
ist übrigens die Allianz
NATÜRLICH!!! )
ist übrigens die Allianz
Das kommt auf die Vertragsbedingungen der Haftpflicht der Mutter an…
Manche (besseren) Tarife beinhalten die Kinder - unabhängig vom Alter - bis sie auf wirtschaftl. eigenen Füßen stehen, also dauerhaft eigenes Geld verdienen.
Daher also mal in den Vertrag schauen und nachlesen. Oder den Betreuer / Vermittler der Privathaftpflicht fragen, dafür ist der nämlich da.
Bei mir gehört sowas zu den primitivsten Selbstverständlichkeiten meiner Arbeit.
Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens.sternberg.de
danke für die Info…
Hallo erst mal!
Wie schon von den Vorkommentatoren (z.T. recht uneigennützig) beschrieben, haben in häuslicher Gemeinschaft lebende, unverheiratete Kinder einen Schutz über die Privathaftpflicht der Eltern.
Kinder im Sinne des Gesetzes sind Personen bis zu deren 27. Lebensjahr, solange die Eltern für den Ausbildungsunterhalt aufkommen müssen und dafür auch noch Kindergeld beziehen.
Sollte ein eigenes Einkommen für eine nicht als Ausbildung geltende Tätigkeit des „Kindes“ vorhanden sein, so kann dies, je nach Vertragsgestaltung, ein Grund für den Ausschluß aus dem bisherigen Versicherungsschutz sein.
Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die allein im Haushalt lebende Elternteile über die PHV der Kinder mitversichern.
TIP: von einem „unabhängigen Versicherungsexperten“, der Einblick in den bisherigen Vertrag hat, prüfen lassen.
Viel Erfolg
vielen herzlichen Dank für die Info
aber…
meine Anfrage ist schon sooooooooo alt,
inzwischen hat sich das alles schon erledigt
MfG