Eigene Kündigungsfrist

Hallo
ich würde gerne wissen, mit welcher Kündigungsfrist ich meinen Arbeitsvertrag kündigen kann.
Es gibt keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarungen dazu.
Einstellungsdatum war der 01.10.2010
Hier der passus aus meinem Vertrag:

„Nach Ablauf der Probezeit, innerhalb der Befristung und im unbefristeten Anstellungsverhältnis vereinbaren die Parteien eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gelten die verlängerten Kündigungsfristen für beide Teile.“

Danke

Hier steht es drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

4 Wochen. Und das Ende kannst Du dir aussuchen (es ist ja nichts vereinbart), entweder zu Monatsmitte /15. d. Mon oder zum Monatsende.

MfG
duck313

Danke
d.h. der Teil „Tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gelten die verlängerten Kündigungsfristen für beide Teile.“" hat für mich keine Bedeutung ??

Gute Frage.
nach Absatz (4) kann nur ein Tarifvertrag von Absatz (1) bis (3) abweichende Fristen vereinbaren.
Den gibt es doch nach deiner Angabe nicht.

Nach meiner Lesart schon. Schließlich besteht dein Arbeitsverhältnis über 5 Jahre, damit wäre die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber 2 Monate zum Monatsende. Da der Vertrag besagt, dass dies für beide Seiten gilt, würde ich davon ausgehen, dass es auch für dich bindend ist.

Gruß,
Steve

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ja
genau an dem Punkt hänge ich halt momentan auch :frowning:
Wichtig momentan ist, mit welcher FRIST ich kündigen kann…

Die generellen Kündigungsfristen habe ich auch im Netz gefunden

Wie gesagt, es gibt nur den einzelnen Arbeitsvertrag, sonst keine Regelungen bei uns um Hause

Na, auf der sicheren Seite wärest du ja immer mit 2 Monaten zum Monatsende, denn Du warst im Zeitraum mehr als 5, aber weniger als 8 Jahre beschäftigt.
Das wäre auch die Frist für AG Kündigung.

Ich bin auch nicht mehr so sicher, ob man nicht einzelvertraglich die Übernahme der AG-Fristen auch für den AN vereinbaren darf.

Mal wieder: Wenn du doch keine Ahnung hast …

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Hi!

Derzeit wäre Deine Kündigungsfrist dann analog zu der Deines Arbeitgebers 2 Monate zum Monatsende.
Im § 622, Abs. 2, Punkt 2 steht:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Die mögliche Anwendung ergibt sich aus Abs. 5:
Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

und Abs. 6:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

VG
Guido

Hi,

es fehlt noch die Angabe, wie alt Du bei Beschäftigungsbeginn warst.
Siehe BGB § 622 (2) letzter Satz.

Gruß
.

zu dem zeitpunkt war ich 41

Das Wörtlein

ist in eigenartig vielen Ausgaben des Textes beim Layout vergessen worden.

Schöne Grüße

MM

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Das spielt überhaupt keine Rolle.

Siehe BAG 2 AZR 714/08 sowie 2 AZR 456/09

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Hallo Guido,

hältst Du die Formulierung wirklich für transparent bzw. verständlich genug, daß die Anwendung von § 611 BGB auch für den AN gilt ?

Für mich hört sich das mal wieder nach „selbstgestricktem“ Text ohne rechtliche Beratung an.

&Tschüß
Wolfgang

Ja, tue ich.

Man könnte natürlich noch einen hübschen Link hinzufügen, das ist per Handy aber so lästig …

http://www.felser.de/rechtslexikon/Eigenkündigung_Arbeitnehmer

… und dann fügt man noch den falschen Link hinzu - doofe mobile Geräte (über die Doofheit der Anwender schweige ich mich aus)!

Für den UP als Nachtrag:

https://products.haufe.de/#link?productid=PI10413&docid=HI2330719 (da findet man auch den Verweis auf § 622 Abs. 5 Satz 2 BGB )

http://www.felser.de/rechtslexikon/Kündigungsfristen#Gesetzliche_K.C3.BCndigungsfrist_nach_.C2.A7_622_BGB

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