Eigene Sachen gewerblich verkaufen

Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Im Laufe der Jahre ahben sich bei mir etliche Sachen angesammelt, die ich jetzt verkaufen. Ich schätze es mal so auf 1000 Teile oder mehr aus allen Bereichen (Haushalt, Auto, Elektronik, Bücher, Filme,…)
Ich verkaufe aktuell über ebay und möchte das auch beibehalten. Solange ich privat verkaufe darf ich kostenlos 100 Artikel pro Monat einstellen (momentan sogar 200).
Wenn ich mir aber mal die Aussagen auf wikipedia angucke, steht das im krassen Gegenteil.
Ich habe keine Lust an irgendeinen Abmahnanwalt zu geraten, der so gerade eben sein Jura-Studium geschafft hat und sich auf diese Weise versucht eine goldene Nase zu verdienen. (meine persönliche Meinung!)

Ich spiele auch schon seit längerem mit dem Gedanken einen Onlineshop zu eröffnen.
Jetzt ist aber die Frage, ob ich meine gebrauchten Sachen so ohne weiteres verkaufen darf, zum einen wegen der Gewährleistung und zum anderen ob ich einen Herkunftsnachweis erbringen muss.
Darf oder muss ich mir meine Sachen selbst (für einen obligatorischen Euro) verkaufen.
Für diesen Fall habe ich nach längerer Zeit auf Google leider keine vernünftige Aussage gefunden.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Hier der Auszug von wikipedia.de:

Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:

Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
Über 250 Verkäufe in 31 Monaten, LG Mainz, Az. 3 O 184/04
Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05
Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06[25]
Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07
154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
242 Bewertungen von Käufern in 2 Jahren und Werbung („tonnenweise Hardware“), OLG Hamburg, Az. 5 W 7/07[26]

Hallo,
wenn es wirklich gebrauchte Sachen aus deinem Haushalt sind würde ich mir keine Gedanken machen.
Die Abmahnanwälte können auch nur Abmahnen wenn Sie von jemenden einen Auftrag bekommen der seine Rechte verletzt sieht. Also wessen Rechte würdest du verletzen ?
Gruß

Danke für die schnelle Antwort.

Abmahnanwälte brauchen leider nicht unbedingt einen Auftraggeber. Siehe zum Beispiel Günter Freiherr von Gravenreuth.

Ein Bekannter von mir wurde vor knapp zwei Jahren abgemahnt, nachdem er auf ebay eine alte Windows NT CD verkauft hat, die er von seinem Chef bekommen hatte, nachdem die Rechner dort aufgerüstet wurden. Streitwert insgesamt 3500€.
Durch eine Nachfrage bei Microsoft erfuhr er dann, dass in den 90ern etliche dieser Kopien existierten, die für das normale Auge nicht als solche erkennbar sind. Dort wurde ihm aber auch mitgeteilt, dass Microsoft hier nicht abmahnt. Nachdem er selbt einen Anwalt eingeschaltet hatte sank zwar der Streitwert, allerdings blieb er nachher auf Kosten von etwas über 1000€ sitzen.

Klar ging es dabei um das Urheberrecht, aber auch ohne Auftraggeber.

Hier ein Fall aus dem Netz:

Melanie K. aus Heilbronn war im Glauben, dass es privat sei, wenn sie die abgetragene Kleidung ihrer Kinder bei Ebay verkauft. Nicht so ein auf Ebay spezialisierter Abzock-Anwalt, der ihr eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung zukommen ließ. Kosten: 650 Euro. Melanie K. hielt das ganze für einen Irrtum, und antwortete dem Anwalt mit einem Brief. Großer Fehler. Kurze Zeit später kam eine einstweilige Verfügung, Frau K. wurde vom Gericht - ohne weitere Prüfung des Sachverhalts - „abgeurteilt“. Anwalts- und Gerichtskosten: 3000 Euro. Anklagepunkt: Privatverkauf alter Kinderklamotten ohne Widerrufsbelehrung.

hallo,
m.M. nach geht bei deiner Frage etwas durcheinander.
Die Anzahl der Artikel die man anbietet/verkauft ist m.M. nach nicht „Futter“ für Abmahnanwälte ( die Problematik damit bezieht sich soweit ich weiß eher auf Markenschutz etc. )
sondern die Anzahl ist eher das, wofür sich das Finanzamt interessiert.
Und die eben bes. wenn gleiche Artikel verkauft werden bzw. neue die zum Weiterverkauf eingekauft wurden um damit Gewinn zu machen.
( zu Letztem finde ich gibt auch die Liste die du da gefunden hast einiges an Hinweis)
Ja, und dann möchte das „liebe Finanzamt“ eben, dass Gewinne versteuert werden.
Oder auch z.B. die Arge könnte sich für viele Verkäufe interessieren, … auch die interessieren sich eben für die Einkommensverhältnisse )

Das zu Privatverkäufe bei Ebay.
( soweit meinem Laien-Wissensstand )

Wobei ich mich mit einem online-shop nicht auskenne,
inwieweit du sowas überhaupt als Privatperson eröffnen kannst oder ob du dafür erst ein Gewerbe anmelden musst, und damit mußt du dann ja Garantie, Sachmängelhaftung etc. anbieten und dem Finanzamt /Arge etc. deine Einkünfte angeben. Soweit wenigstens mein Wissensstand.

Na und davor, dir erst selber etwas für nen obligatorischen Euro zu verkaufen … davor rate ich dann mal ab.
( wenn ich das richtig verstehe wie du das meinst )
Wenn du dann nämlich das anschließend für 2 Euro verkaufst … mußt du den Euro versteuern.

liebe Grüße marita

Hallo Marita.
Meine Überlegung geht ja aufgrund der geschilderten Fälle in den Bereich Gewerbe anmelden.

Ich will mir ja nicht jedes Teil einzeln für einen Euro verkaufen und es dann gewerblich verkaufen - müsste die Ausgaben ja dann auch in der Steuerklärung als Ausgaben angeben - was dann schon den Betrugsverdacht erwecken würde. Wenn es notwendig wäre, dann würde ich ja alles zusammen für den Euro an mich selbst verkaufen.
Oder kann ich nachher einfach sagen:
„Hallo Finanzamt, hier sind meine Umsätze vom letzten Jahr, aber die Ware die ich verkauft habe waren einfach da!“

Also die Hauptfrage ist einfach:

Muss ich in meinem Fall dem Finanzamt oder einer anderen Behörde einen Herkunftsnachweis über die Waren erbringen?

PS: Als Privatperson darf man mittlerweile keinen Shop mehr auf ebay eröffnen.
Generell aufs Internet bezogen wäre es zwar, soweit ich weiß, möglich - ist ja im Grunde nichts anderes, als wenn ich mich auf den Trödelmarkt stelle - aber ganz genau kenne ich die Rechtslage da auch nicht.

das hatte ich jetzt anders verstanden, …
so, als ob du hauptsächlich einen Ausweg aus der Falle mit den Abmahnanwälten suchst.

Vermute mal, dass du dir dieses Ganze gewerbliche aus best.anderen Gründen antun willst.

Wie jetzt die genaue rechtlich Lage dazu ist …
mit dem Herkunftsnachweis, … Fragezeichen dazu meinerseits.

Allerdings fallen mir ein paar Gründe ein, dass ich Sachen besitzen kann,
für die ich nie einen Kaufbeleg hatte oder haben könnte,
wobei gerade diese Sachen m.M nach für das Finanzamt interessant sein könnten.

z.B. wenn du ein begeisterter Flohmarktgänger bist, und da eben
das ein oder andere kaufst, ( in früheren Jahren zusammengekauft hast ),
Denke, es ist auf Flohmärkten nicht üblich Rechnungen und Quittungen auszustellen.

Meiner Meinung nach bist du dann sozusagen die Herkunftsquelle,
und kannst logisch erklären woher du etwas hast.

(und solange etwas nicht den Anschein erwecken könnte,
dass es von einem LKW gefallen ist oder sonstwie illegal in deinen Besitz gelangt ist … )

denke … die Herkunft muß nur einfach glaubwürdig sein.
bis hin zu deinem ureigensten Privatbesitz … weil irgendwann mal gekauft !

Aber, um dazu sicher zu gehen,
würde ich an deiner Stelle nicht „Ebayleute“ fragen sondern Steuerfachleute …

Oder mal vielleicht bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.

Und falls du dann deine 1000 Artikel verkauft hast, darfst du mir gerne
ein paar Tipps geben wie man das am schnellsten macht.

( vielleicht stürze ich mich ja dann mal in meine 1000 …,
ist schon irre was sich alles ao ansammelt … )

wünsche dir viele erfolgreiche Verkäufe und dass du alles zu deiner Zufriedenheit
geregelt bekommst …

schönes Wochenende noch …

liebe Grüße marita

PS … ist mir gerade eingefallen, habe die Tage von einer gewerbliche Anbieterin
ein Angebot gelesen … in dem hat sie etwas aus ihrer persönlichen Sammlung verkauft.
Wenn ich wieder auf die stosse, ( bin in deren Bereich etwas am Suchen ) dann melde ich mich nochmal.
Vielleicht kannst du ja mit der Kontakt aufnehmen.
Ansonsten mein Tipp : lies doch mal gewerbliche Anbieterangebote …
von so kleineren Anbietern … vielleicht stößt du ja auch auf etwas Entsprechendes.

Es gibt auch gewerbliche Anbieter die Pflanzen aus ihren eigenen Gärten verkaufen …

Hallo silent_bob83,

vielen Dank für deine Anfrage, auf die ich allerdings nur unverbindlich antworten darf. Für eine verbindliche Antwort ziehe einen Rechtsanwalt zur Rate. Meine Antwort spiegelt nur meine eigene Meinung wider. Zudem entschuldige ich mich hiermit für die verzögerte Bearbeitung, da ich kurz verreist war.

Durch das Eröffnen eines Gewerbes hast du eine Menge Kosten, die du dir durch geduldigeres Verkaufen ersparen kannst. Zudem kann es zu Problemen kommen entweder mit dem Arbeitgeber, der das genehmigen muss oder mit der ARGE, da ein Gewerbe in der Regel die Leistungspflicht ausschließt. Auch die Rente kann ab einger gewissen Höhe gekürzt werden.

Was die Gewährleistung angeht, so hast du als Gewerbetreibener erhebliche Nachteile gegenüber dem Privatverkäufer, da die Sachen ja gebraucht sind und bei Nichtgefallen zurück geschickt werden könnten bei Rücknahmepflicht des Verkäufers (unter bestimmten Voraussetzungen).

Im Zweifelsfall sollte ein Herkunftsnachweis (Quittung o.ä.) vorliegen.

Ein Gewerbe wird in der Regel dann unterstellt, wenn eine Gewinnabsicht nachweisbar ist. Wenn eine Ware für 10 EUR gekauft wird und ein Jahr später gebraucht für 5 EUR wieder verkauft wird, dann kann man wohl kaum von einer Gewinnabsicht sprechen. Außerdem ist es ein Unterschied, ob man Neuware oder gebrauchte Ware verkauft. Bei Neuware geht man dann davon aus, dass man die Ware einkauft, mit der Absicht es wieder (möglichst mit Gewinn) zu verkaufen. Bei gebrauchter Ware ist der Nachweis hier deutlich schwerer. Da bringt auch die Auflistung der Urteile nix, da stets der Einzelfall im ganzen juristisch geprüft wird.

Von einem eigenen Onlineshop würde ich hier dringend abraten, da auch hier die Gewährleistungspflicht greift und automatisch eine Gewerbeabsicht dahinter steht.

Der „obligatorische Euro“ muss nicht unbedingt sein, aber der Erlös sollte unter dem Neuwert bleiben, dann kann da meiner Meinung nach nichts schief gehen. Zudem würde ich wie gesagt, die Anzahl der Verkäufe im Monat reduzieren, um nicht erst ins Fadenkreuz von Ebay zu gelangen. Über einen weiteren Account zu verkaufen ist entgegen der AGB/Nutzungsbedingungen von ebay.

Zudem würde ich empfehlen, vielleicht doch noch andere Absatzmöglichkeiten zu suchen außer Ebay (Kleinanzeigen, Flohmarkt, usw.), denn Offline-Verkäufe sind dann auch schwerer nachweisbar für einen Abmahnanwalt, der online nach Verstößen gegen Gesetze fischt.

Ich hoffe, ich konnte hier einigermaßen weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern