Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Im Laufe der Jahre ahben sich bei mir etliche Sachen angesammelt, die
ich jetzt verkaufen. Ich schätze es mal so auf 1000 Teile oder mehr
aus allen Bereichen (Haushalt, Auto, Elektronik, Bücher, Filme,…)
Ich verkaufe aktuell über ebay und möchte das auch beibehalten.
Solange ich privat verkaufe darf ich kostenlos 100 Artikel pro Monat
einstellen (momentan sogar 200).
Wenn ich mir aber mal die Aussagen auf wikipedia angucke, steht das
im krassen Gegenteil.
Ich habe keine Lust an irgendeinen Abmahnanwalt zu geraten, der so
gerade eben sein Jura-Studium geschafft hat und sich auf diese Weise
versucht eine goldene Nase zu verdienen. (meine persönliche Meinung!)
Ich spiele auch schon seit längerem mit dem Gedanken einen Onlineshop
zu eröffnen.
Jetzt ist aber die Frage, ob ich meine gebrauchten Sachen so ohne
weiteres verkaufen darf, zum einen wegen der Gewährleistung und zum
anderen ob ich einen Herkunftsnachweis erbringen muss.
Darf oder muss ich mir meine Sachen selbst (für einen obligatorischen
Euro) verkaufen.
Für diesen Fall habe ich nach längerer Zeit auf Google leider keine
vernünftige Aussage gefunden.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Hier der Auszug von wikipedia.de:
Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln
entschieden:
Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
Über 250 Verkäufe in 31 Monaten, LG Mainz, Az. 3 O 184/04
Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U
(Kart) 18/04
Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG
Hannover, Az. 18 O 115/05
Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen,
OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06[25]
Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O
192/07
154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im
Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
242 Bewertungen von Käufern in 2 Jahren und Werbung („tonnenweise
Hardware“), OLG Hamburg, Az. 5 W 7/07[26]