Guten Morgen!
Ich bin Führungskraft in einer der großen Hilfsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH) mit eigenem Orts-e.V. in einer größeren Stadt in NRW. Ich soll an den regelmäßigen Einsatzleitdiensten in Bereitschaftsform von zu Hause aus teilnehmen, wofür wir einen Dienstwagen mit Sondersignalanlage gestellt bekommen. Dieser muss zur Übergabe immer abgeholt werden (12h-Bereitschaften). Da ich in einem Vorort von o.g. Stadt wohne würde ich mir den Weg gerne sparen, und die Hilfsorganisation hat mir deswegen angeboten, dass ich meinen Privatwagen auf deren Namen anmelde und dieser dann eine Zulassung als Kommandowagen mit Sondersignalanlage bekommt. Ich habe daraus keinerlei geldwerten Vorteile, ausser dass ich mir einmal pro Woche 30km spare. Der Wagen ist auch schon (durch mich) abbezahlt worden, Sprit zahle ich auch selbst. Deswegen, und weil es ein relativ teurer Wagen ist, würde ich ungern gezwungenermaßen über die 1%-Regelung gehen. Ist eine Versteuerung hierbei überhaupt nötig oder wird das anders betrachtet? Steuern, Versicherung, etc. würden alle von meinem Konto abgebucht werden.
Viele Grüße
Philipp