Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Person A hat ein Auto A mit seinem Wunschkenzeichen, das er gerne weiter benutzen möchte.
Dieses Auto möchte er aber verkaufen.
Stattdessen wird er das Auto B seiner Frau (Person B) übernehmen (also benutzen).
Er würde nun gerne „sein“ Kennzeichen an Auto B haben.
Geht das?
Überlegungen:
Der Käufer von Auto A übernimmt ja erst einmal das Wunschkennzeichen, meldet es einige Tage später ab.
Kann Person A danach „sein“ Wunschkennzeichen (wieder)bekommen?
Um „sein“ Kennzeichen an Auto B zu haben, muss Auto B ab- und dann wieder gleich angemeldet werden?
Muss dazu Auto B (formal gesehen) ihm gehören (damit „sein“ Kennzeichen dorthin kann) ?
Auto B ist beim Autohaus noch nicht vollständig abbezahlt.
M.