Das ist so pauschal einfach Dummfug! Die kirchlichen Arbeitgeber sind Tendenzbetriebe und sind als solche kein Einzelfall. Auch Gewerkschaften, Parteien, politische Medien, … sind Tendenzbetriebe. Daher dürfen sie von ihren Mitarbeitern eine besondere Treue und Identifikation mit ihren Zielen und Werten fordern. Ausfluss dessen ist, dass das Betriebsverfassungsgesetz in Tendenzbetrieben nur sehr eingeschränkt gilt und damit Regelungen möglich werden, die die Einhaltung der Ziele und Werte des Arbeitgebers sicherstellen und ihnen entsprechen. Da reden wir ausdrücklich von Arbeitsrecht und Disziplinarrecht, aber nicht von Straf- oder sonstigem Recht und Du rührst hier mal wieder Dinge zu einem undurchsichtigen, toxischen Brei zusammen, die nichts miteinander zu tun haben,
Bzgl. der kirchlichen Arbeitgeber ist das Ganze Ausfluss der Religionsfreiheit, und diese sorgt auch an der ein oder andere Stelle für bestimmte Regelungen, die sonst nicht gelten. Das ist aber auch alles keine Besonderheit der Kirchen alleine. Auch aus dem Schutz von Ehe und Familie oder der Koalitionsfreiheit, … erwachsen besondere Regelungen.
Und wie @Karl2 schon schrieb: Wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von kirchlichen Arbeitgebern nicht angezeigt worden sind, dann kann man diesbezüglich ggf. einen moralischen Vorwurf machen, das hat aber nichts im Ansatz damit zu tun, dass kirchliche Arbeitgeber diesbezüglich irgendeine rechtliche Sonderstellung einnehmen würden. Kein Arbeitgeber ist zu einer solchen Anzeige gesetzlich verpflichtet, und das ist grundsätzlich auch gut so, weil man sonst dem Opfer die Möglichkeit nehmen würde selbst zu entscheiden, ob es eine Strafverfolgung - verbunden mit all dem, was hierdurch an zusätzlicher Belastung des Opfers entsteht - anstreben will oder nicht. Daher auch meine Einschränkung eines „ggf.“ zu machenden moralischen Vorwurfs. Eine andere Hausnummer ist die oft fehlende arbeitsrechtliche Konsequenz bei bekannt gewordenem Missbrauch, die oft die Gelegenheit zu weiterem Missbrauch geschaffen hat, wenn man Leute aus einem „verbrannten“ Umfeld wegversetzt und wieder auf Positionen gesetzt hat, wo sie es recht einfach hatten, erneut entsprechend tätig zu werden. Wobei auch die Geschichte nicht ganz so einfach ist, da auch in der Kirche die Unschuldsvermutung gilt, und ohne Strafverfahren mit entsprechendem Ausgang man weder in der Kirche noch bei jedem x-beliebigen Arbeitnehmer einfach mal auf erste Anschuldigung hin, jemand ins Archiv versetzen kann. Auch insoweit also alles andere als „Sonderrechte“.