[quote=„Aprilfisch, post:8, topic:9497175“]
Lohnabrechnung und LSt-Bescheinigung gibt es bei „Arbeitnehmer online“ online, aber natürlich nicht, bevor die Abrechnung gefahren worden ist. [/quote]
Bei dem neuen AG des Herrn A ist es so. Bei seinem Ex-AG leider nicht.
Im übrigen hat Herr A nun vor 6 Tagen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, da sein Ex-AG die Urlaubsageltung mit dem absolutesten aller absoluten Grundlöhne in diesem Unternehmen abgelten will : 10,45€/h - obwohl Herr A einen vertraglich vereinbarten Grundlohn von 12,69€ hat und Herr A den AG sogar daraufhin gewiesen hat, das die 13-Wochen-Regelung beim ihm zutreffe, wie bei jedem anderen AN auch.
Herr A wartet nun noch immer auf die Auszahlung der richtig berechneten Überstunden von Januar 2022. Der AG ist aber der Meinung, das er keinen Vorschuss darauf zahlen müsse und dies spätestens am 15.03.2022 übweisen werden würde. Und dann ist ja noch die Hälfte des Februars 2022 abzugelten, wobei da bestimmt das Arbeitsgericht schon einen Termin festgesetzt hat, wann alles und vorallem wieviel der AG seinem Ex-AN zu überweisen hat.
Apopos. Noch eine Frage am Rande: Falls der AG des Herrn A zur Zahlung des richtig berechneten Lohns verurteilt wird - ihn aber in dem genannten Zeitraum oder bis zu dem genannten Stichtag nicht zahlt, welche Möglichkeiten hat Herr A dann an sein Geld zu kommen?
Über einen Titel und ein Inkasso-Unternehmen ohne vorherige Mahnungen (denn der Zahltag stünde ja fest…)? Oder führt der Weg dann wieder zum Arbeitsgericht?
Danke + VG