Hallo Zusammen,
Ein stark sanierungsbedürftiges Haus wurde vom Eigentùmer saniert, überwiegend mit Eigenleistung.
Das Haus wird vermietet.
Ist Eigenleistung, eine Menge Arbeitsstunden am Wochenende und im Urlaub usw.- kann Steuerlich absetzbar?
Was kann in diese Situation überhaupt steuerlich berücksichtigt werden?
Hallo!
Nein, deine eigene Arbeitsleistung selbstverständlich nicht. Das Material kannst du ansetzen, natürlich auch die Fahrtkosten zum Baumarkt und zum Objekt (sollte aber ordentlich dokumentiert werden).
Es kann übrigens sein, dass bei einer umfassenden Sanierung Herstellungskosten vorliegen, die dann nur mit jährlich 2 % oder 2,5 % abgeschrieben werden können.
Schöne Grüße!
Ja,
unter Kauf und „nachtraegliche Herstellungskosten“ wurde schon viel geschrieben (und gestritten).
…was ist Herstellungskosten und wie dokumentiere ich die?
Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, der unverändert in das Steuerrecht übernommen wurde.
Herstellungskosten liegen (etwas vereinfacht) immer dann vor, wenn du etwas Neues erstellst. Damit meint die Finanzverwaltung aber auch, dass eine Sanierung immer dann als Herstellungskosten zu betrachten ist, wenn die Gestalt des ursprünglichen Objektes kaum noch wiederzuerkennen ist. Wenn also die Sanierung so umfassend ist, dass das sanierte Objekt eher einem neuen Objekt als nur einem instandgehaltenem Objekt gleicht, dann spricht die Verwaltung von Herstellungskosten.
Zur Abgrenzung hat die Gesetzgebung den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten und die Rechtsprechung das Drei-von-Vier definiert.
Danke.
D.h. wenn ich neues Wand ziehe oder extra ein WC ausbaue oder das Boden oder Kanal komplett neu verlrege… - und dafür brauche 60 Arbeitsstunden- nix?
Nullkommanix, genau!
Opa1: Sei froh, das Du Deine Arbeitsstunden nicht absetzen kannst.
Wenn Du es könntest bzw. dürftest, dann müsstest Du diese Arbeitsstunden wertmäßig logischerwiese nämlich noch als Einkommen versteuern und zwar mit Deinem Spitzensteuersatz.
…als Einkommen? Ich investiere meine Arbeit in Immobilie, ich erschaffe somit ein Mittel zum Erwerb Einkommen,
Danach werden die Einkommen versteuert,
Jede Investition in deine Gewerbe soll vom Einkommen abgezogen werden? Warum dann nicht meine Arbeitsstunden?
na Opa, Angerechneter Stundensatz +12 € = Einkommen Ausgabe pro Stunde Arbeitszeit 12 € +12-12 = 0
Wenn Du Fremdkosten bei Deiner Immobilienwartung hast, die Du einkommensteuerlich absetzen kannst, dann müssen die Rechnungsschreiber für diese Fremdkosten den Rechnungsbetrag versteuern.
Bei Deiner Arbeitsleistung fehlt die Rechnungsschreibung, somit die Versteuerung und somit kannst Du sie auch nicht als Instandhaltungskosten ansetzen.
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