Eigenmächtige Fremdparker auf Gemeinschaftseigentum

Hallo, mein Anliegen ist:

Ich besitze eine Eigentumswohnung –

( 17 Parteien gesamt aber nur 7 Parkplätze die im
Gemeinschaftseigentum stehen )

Nachdem aus diesem Grund die Vermietung an einzelne
Interessenten gescheitert ist, wurden die Parkplätze den Mietern und Eigentümern per
einstimmigen Beschluss wieder zugesprochen.

Desweiteren wurde ebenfals einstimmig beschlossen, dass
Schilder angebracht werden.

Parken nur für Anwohner der – Straßenname und Haunummer –

Nun parkt seit einiger Zeit eine Freundin eines Eigentümers ständig auf einen der wenigen Parkplätze.

Somit sind 2 von 7 Parkplätze ständig - vor allem am Wochenende - belegt. Und für die restlichen
16 Parteien verbleiben meist nur die übrigen 5 Stellplätze.

Ich musste deshalb schon in einer Nebenstraße Parken und/oder mich in ein Halteverbot stellen.

Ansprechen hat nichts genutz. Die ist noch frech geworden und meint, ich könne ja klagen.

Die eingesetzte Hausverwaltung unternimmt nichts.

Irgendwie kann es nicht sein, dass ein Eigentümer seinem Besuch einseitig gestattet fremdes Eigentum zu beanspruchen und die eigentlichen Eigentümer gezwungen werden auf andere Plätze auszuweichen.

( Einige Eigentümer halten sich raus, da sie Garagen besitzen )

Welche Möglichkeiten habe ich als Miteigentümer gegenüber der/des Störers bzw der Hausverwaltung ?

Denn mit Erwerb der Wohnung habe ich einen Miteigentumsanteil der Parkplätze erworben, den ich jeden Monat mit Zahlung des Wohngeld und der Steuer mitfinanziere.

Ich danke schon einmal und hoffe auf viele fachgerechte Meinungen und Antworten.
LG, Rainer

Ja, aber da dir kein Parkplatz wirklich alleine gehört wirst dir du wohl mal mit einem Anwalt sprechen müssen was man da machen kann. „Nur für Anwohner“ ist m.E. auch für Menschen mit einem „berechtigem Interesse“, z.B. dem Besuch eines Anwohners. Guckst du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger

Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum, wie Du schreibst, und nicht um Sondereigentum bzw. Sondernutzungsrechte. Das bedeutet, daß einzelne Eigentümer nicht andere Eigentümer von der Nutzung ausschließen können. Zur Nutzung eines Parkplatzes gehört auch, daß man diese zum Parken verwendet. Sofern nicht ein Eigentümer einen Parkplatz für sich allein beansprucht, indem er ihn bspw. vermietet oder dauerhaft mit irgendwelchem Plunder vollstellt, steht die Art der Nutzung allen Eigentümern frei. Sofern also nicht in der Teilungserklärung oder in dem Beschluß explizit steht, daß dort nur Eigentümer oder Wohnungsmieter parken dürfen, kann der einzelne Eigentümer es auch Besuchern, Handwerkern usw. auch gestatten, dort zu parken.

Niemand hat Dich gezwungen, im Halteverbot zu parken. Du mußtest also nicht nur dort nicht parken, sondern durftest sogar nicht. Alle daraus resultierenden Folgen gehen also allein zu Deinen Lasten.

Keine, außer einen neuen Beschluß herbeizuführen. Wobei ich es für fraglich halte, daß ein solcher Beschluß nicht erfolgreich angefochten werden könnte. Zur Nutzung gehört eben auch, daß man dort Besucher parken lassen kann und ein Beschluß, der Miteigentümer von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums ausschließt, dürfte auch in diesem speziellen Fall kaum Bestand haben.

Gruß
C.

Was heisst denn gescheitert?? Vermieten (bzw. gezielt zuweisen) ist bei 17 zu 7 wohl die einzig sinnvolle Möglichkeit. Egal ob zeitlich (jeder jeweils nur 1 Jahr), Bedürftigkeit (nur die ohne Garagen) oder Preis (so hoch, dass nur noch 7 dafür bieten) …

Du hast dem Unsinn doch anscheinend zugestimmt, dann beklag Dich jetzt nicht, sondern freue Dich, wenn Deine Freundin ein Auto hat.

Die sinnvollste Möglichkeit, ist, diese Parkplätze als gemeinsame Parkplätze für Bewohner und Besucher zu benutzen - was hier ja auch geschieht. Blöd ist halt nur, wenn ein Eigentümer meint, er hätte ein Vorrecht auf einen Parkplatz und sich über die Nutzung durch andere beklagt. Hätte er selber den Parkplatz belegen können, wäre ja (aus seiner Sicht) gar kein Problem aufgetreten.

Die Vermietung durch die Eigentümergemeinschaft ist eher eine suboptimale Lösung. Zum einen ist da der Verwaltungsaufwand (sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch für jeden Eigentümer (Steuererklärung), an dem man erst einmal Spaß haben muß. Zum anderen sind alle Beschlüsse (inkl. Mietverträge) prinzipiell erst einmal Gegenstand der einstimmigen bzw. einmütigen Beschlußfassung. Das wird die ganze Sache nicht vereinfachen, zumal es ja anscheinend jetzt schon Streit um die Parkplätze gibt.