Hallo, mein Anliegen ist:
Ich besitze eine Eigentumswohnung –
( 17 Parteien gesamt aber nur 7 Parkplätze die im
Gemeinschaftseigentum stehen )
Nachdem aus diesem Grund die Vermietung an einzelne
Interessenten gescheitert ist, wurden die Parkplätze den Mietern und Eigentümern per
einstimmigen Beschluss wieder zugesprochen.
Desweiteren wurde ebenfals einstimmig beschlossen, dass
Schilder angebracht werden.
Parken nur für Anwohner der – Straßenname und Haunummer –
Nun parkt seit einiger Zeit eine Freundin eines Eigentümers ständig auf einen der wenigen Parkplätze.
Somit sind 2 von 7 Parkplätze ständig - vor allem am Wochenende - belegt. Und für die restlichen
16 Parteien verbleiben meist nur die übrigen 5 Stellplätze.
Ich musste deshalb schon in einer Nebenstraße Parken und/oder mich in ein Halteverbot stellen.
Ansprechen hat nichts genutz. Die ist noch frech geworden und meint, ich könne ja klagen.
Die eingesetzte Hausverwaltung unternimmt nichts.
Irgendwie kann es nicht sein, dass ein Eigentümer seinem Besuch einseitig gestattet fremdes Eigentum zu beanspruchen und die eigentlichen Eigentümer gezwungen werden auf andere Plätze auszuweichen.
( Einige Eigentümer halten sich raus, da sie Garagen besitzen )
Welche Möglichkeiten habe ich als Miteigentümer gegenüber der/des Störers bzw der Hausverwaltung ?
Denn mit Erwerb der Wohnung habe ich einen Miteigentumsanteil der Parkplätze erworben, den ich jeden Monat mit Zahlung des Wohngeld und der Steuer mitfinanziere.
Ich danke schon einmal und hoffe auf viele fachgerechte Meinungen und Antworten.
LG, Rainer