Eine Teilungserklärung liegt nicht vor. Wie im Notarvertrag beschrieben, habe ich z.B. 1/(8 Anteil an der Verkehrsfläche (genannt privater Wohnweg)… Sonst gibt es keine Regelung.
Nach den Kommentaren der anderen Mitkommentatoren sind wohl die pivaten Leitungen Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer am Wohnweg, obwohl 4 Eigentümer mit den Leitungen nichts zu tun haben bzw. sie nicht nutzen können.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.