Vielleicht kann mir jemand helfen?
8 Häuser mit 8 Eigentümern haben gemeinsam einen privaten Wohnweg (kleine Stichstrasse). Jeder hat 1/8 Anteil.
Eine besondere Regelung gibt es nicht.
Der private Wohnweg wird rechts und links von jeweils 4 Häusern gesäumt.
Auf der einen Seite sind die Hauseingänge von 4 Häusern.
Vor 2 dieser Häuser stehen private Straßenlaternen, deren Stromverbrauch bisher mit allen 8 Eigentümern abgerechnet wurde
.
Für diese 4 Häuser (mit den Hauseingängen zum Wohnweg) gibt es im Erdreich des Wohnweges, Wasserzuleitungsrohre und
Wasserableitungsrohre mit den entsprechenden Anschlüssen an die jeweiligen 4 Häuser.
Auf der anderen Seite sind die Gärten der anderen 4 Häuser, mit Gartentüren zum gemeinschaftlichen Wohnweg.
Jetzt stellt sich die Frage wer beim einem Rohrbruchschaden der Zuleitungs- oder Ableitungsrohre auf dem Wohnweg in Anspruch genommen werden kann?
Gehören die genannten Rohre ebenfalls der Eigentümergemeinschaft aller 8 Eigentümer oder sind die Rohre nur den 4 Eigentümern zuzuordnen, die auch den Nutzen davon haben?