Eigentümergemeinschaft: Nur einer mit Rechtsschutz

Hallo,
in einer Beispielwohnungseigentümergemeinschaft gibt es Probleme mit der Hausverwaltung, die nach Ansicht so ziemlich aller Miteigentümer überhöhte Kosten abgerechnet und einige Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.

Es soll erstmal eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden. Zusätzlich wäre ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll - allerdings schrecken einige der Miteigentümer vor den Kosten zurück, da neben einem Fachanwalt auch ein Gutachter benötigt werden wird.

Ein Miteigentümer besitzt eine Rechtsschutzversicherung - inwieweit kann er diese nutzen ohne die anderen Miteigentümer mit Kosten zu belasten?

Im Beispielhaus gibt es zwischen den verschiedenen Wohungseigentümern ein gutes Verhältnis, ein kontruktiver Dialog ist also möglich.

Gruß und Dank

Desperado

Was steht dazu denn im Versicherungsvertrag?

Eine Anzeige wegen Betrugs ?
Ohne Fachanwalt und Gutachter wohl chancenlos.
Erst muss die Abrechnung der Hausverwaltung durch einen unabhängigen Fachmann bewertet werden. Für eine Betrugsanzeige muss aber mehr als nur Nachlässigkeit und überhöhte Preise gefunden werden.
Udo Becker

Ja, das sollte immer der erste Schritt sein. Man sollte um jeden Preis alles vermeiden, was der Sachverhaltsaufklärung dient und immer gleich das schwerste Geschütz auffahren.

Was sagt denn eigentlich der Verwaltungsbeirat zu dieser grandiosen Idee? Der hat ja schließlich in den vergangenen Jahren die Abrechnungen abgesegnet.

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Ja klar doch! Von nix kommt nix!

https://www.youtube.com/watch?v=sfF5eSW100I

Die ganze Geschichte soll hier nicht Thema sein, aber damit deutlich wird um was es geht die Kurzfassung:

Beispielhausverwalter H wurde schon mehrfach von Vertretern der Eigentümergemeinschaft aufgefordert nachzuweisen, wofür Gelder verwendet wurden. Z. B. tauchen Konstellationen auf wie: Hausverwalter H beauftragt einen Handwerker, dieser stellt H 8.000 Euro in Rechnung, H berechnet der Eigentümergemeinschaft aber nicht diese 8.000 sondern 17.000 Euro. Wofür die 9.000 Euro verwendet wurden ist nicht sehr deutlich, da sich H bei den Eigentümerversammlungen damit herausredet, die Unterlagen nicht dabei zu haben. Es kann natürlich alles auf einen Fehler beruhen oder schlechte Dokumentation, der Betrugsverdacht liegt aber nahe.

Für eine Strafanzeige bedarf es keiner anwaltlichen Hilfe. Was der Rechtsschutzversicherter leistet, weiß hier niemand, weil niemand die Policen kennt.

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Bei unserem Rechtsstaat habe ich Bedenken, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach einstellt weil niemand Lust hat sich mit dem komplexen Sachverhalt zu befassen.

Die Versicherung wird wahrscheinlich nur anteilig die Kosten des Versicherten übernehmen wenn die Eigentümergemeinschaft geschlossen klagt - außer der Versicherungsnehmer klagt individuell, wobei ich dann nicht weiß, wie sich ein Urteil dann auswirken wird. Bekommen alle Eigentümer von der Hausverwaltung Geld zurück? Bekommt nur der Kläger (der ja nichts direkt bezahlt hat weil das Geld vom Gemeinschaftskonto der Hausgemeinschaft abgebucht wurde) Geld zurück?

Bleibt weiterhin die Frage, wieso der Verwaltungsbeirat das bei der Belegprüfung nicht moniert hat und wieso anscheinend dennoch Entlastung erteilt wurde.

Diese Bedenken sind offensichtlich unbegründet. Sofern die Sachverhaltsschilderung zutreffend ist, handelt es sich hier um Betrug bzw. Unterschlagung und das in mindestens vier-, eher fünfstelliger Höhe. Mal abgesehen davon, dass Komplexität kein Grund dafür ist, ein Verfahren einzustellen, ist der Sachverhalt auch nicht komplex, sondern höchst simpel: die ausgeführten und somit problemlos nachzuvollziehenden Zahlungen können anhand der Belege belegt werden oder eben nicht.

Von welchen Kosten ist denn hier überhaupt die Rede? Sofern man nicht zu Unrecht Vorwürfe erhebt, ist eine Strafanzeige für denjenigen, der sie erstattet, erst einmal kosten- und folgenlos.

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Dann kann man sich ja immer noch anwaltlicher Hilfe bedienen.

In der Theorie ist es simpel, in der Praxis doch komplexer, denn Geld in fünfstelliger Höhe ist nicht einfach verschwunden sondern im Rahmen von Renovierungsarbeiten haben Subunternehmen des Hausverwalters Dienstleistungen erbracht, was dies genau gewesen sein soll wird vom Hausverwalter aber nicht erklärt. Ich habe Bedenken, dass die Staatsanwaltschaft sich einfach damit begnügt, wenn H beschreibt, dass z. B. Koordinationsarbeiten oder sonstiges durchgeführt wurde.

Auf solche Gedanken kann man natürlich kommen, wenn man den Staat als vollkommen dysfunktional wahrnimmt und auch ansonsten nur wenig Vertrauen in die Leistungsfähigkeit anderer Menschen hat, aber dennoch ist die Strafanzeige das Mittel der Wahl, was ja eigentlich auch schon angestrebt wurde:

Nicht zuletzt, weil dieses hier weiterhin gilt:

D.h. es gibt keine Rechnungen von diesen Unternehmen, auf denen die fakturierte Leistung ordnungsgemäß aufgeführt wäre.

Es gibt Subunternehmen von H welche Beträge in Rechnung stellen für Leistungen die nicht nachvollziehbar sind oder auch Materialkosten die ein Vielfaches über den tatsächlich angefallenen Materialkosten liegen.

Weil es auch nur Menschen sind.

Die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes gehört zu den ureigensten Aufgaben des Verwaltungsbeirates. Wenn der da sehenden Auges Unregelmäßigkeiten durchwinkt, bestehen da durchaus Haftungsrisiken.

Die Frage ist halt, wieso da nun auf einmal geklagt werden soll, nachdem die Eigentümerversammlung seit Jahren alles durchgewunken hat. Man könnte den Eindruck bekommen, dass der Betrugsverdacht nur von einer Minderheit der Eigentümer in Betracht gezogen wird.

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