Hallo,
in einer Beispielwohnungseigentümergemeinschaft gibt es Probleme mit der Hausverwaltung, die nach Ansicht so ziemlich aller Miteigentümer überhöhte Kosten abgerechnet und einige Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Es soll erstmal eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden. Zusätzlich wäre ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll - allerdings schrecken einige der Miteigentümer vor den Kosten zurück, da neben einem Fachanwalt auch ein Gutachter benötigt werden wird.
Ein Miteigentümer besitzt eine Rechtsschutzversicherung - inwieweit kann er diese nutzen ohne die anderen Miteigentümer mit Kosten zu belasten?
Im Beispielhaus gibt es zwischen den verschiedenen Wohungseigentümern ein gutes Verhältnis, ein kontruktiver Dialog ist also möglich.
Gruß und Dank
Desperado