Ist eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ( keine Gebäudehaftpflicht) in der Nr. 13 der Anlage 3 der II. BV enthalten? Schließlich heißt es dort „…Haftpfichtversicherung für das Gebäude“ und damit nicht für den Eigentümer. D. h. ist sie auf den Mieter umlegbar?
Gibt es Rechtsprechung dazu?
Die Eigentümerhaftpflicht wird vorliegend gesondert erhoben und ist nicht in der Gebäudehaftpflicht automatisch enthalten, so dass diese nicht erst herausgerechnet werden muss.
MfG
Peter Biernat