Eigentümerhaftpflicht

Ist eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ( keine Gebäudehaftpflicht) in der Nr. 13 der Anlage 3 der II. BV enthalten? Schließlich heißt es dort „…Haftpfichtversicherung für das Gebäude“ und damit nicht für den Eigentümer. D. h. ist sie auf den Mieter umlegbar?

Gibt es Rechtsprechung dazu?

Die Eigentümerhaftpflicht wird vorliegend gesondert erhoben und ist nicht in der Gebäudehaftpflicht automatisch enthalten, so dass diese nicht erst herausgerechnet werden muss.

MfG

Peter Biernat

Hallo Peter,

diese Haftpflichtversicherung ist - immer unterstellt, dass Versicherungen umlagefähig vereinbart sind - umlagefähig. Hier handelt es sich um die Haftpflicht des Eigentümers im Haus und auf dem Grundstück.

Gruss Günter

Ist eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ( keine
Gebäudehaftpflicht) in der Nr. 13 der Anlage 3 der II. BV
enthalten? Schließlich heißt es dort
„…Haftpfichtversicherung für das Gebäude“ und damit nicht
für den Eigentümer. D. h. ist sie auf den Mieter umlegbar?

Gibt es Rechtsprechung dazu?

Die Eigentümerhaftpflicht wird vorliegend gesondert erhoben
und ist nicht in der Gebäudehaftpflicht automatisch enthalten,
so dass diese nicht erst herausgerechnet werden muss.

Wenn „Versicherungen“ vereinbart sind, fällt dies unter Anl. 3 der II. BV

Gruss Günter