Hallo!
Eigentümer haben in den TOPs zur Eigentümmerversammlung Anbringung von Balkonen und Aufzügen, die bis zu Mio Euro Kosten und entsprechen gewaltige Nachzahlungen hervorrufen, da Umlage nicht ausreicht. Nun teilt die Verwaltung mit, dass zurAnnahme des Beschlusses eine einfache Mehrheit der Anwesenden ausreicht. Auch wenn man also dagegen gestimmt hat, bekommt derjenige einen Balkon und muss zahlen. Dabei sind Balkone bei uns im EG einfach gefährlich mE.
Stimmt das denn, dass dafür einfacher Mehrheit der Anwesenden ausreicht?! Wie kann das sein, das ist doch ein gewaltiges Vorhaben.
Wer zähl als Anwesender? Wenn man eine Vollmacht abgegeben hat und nicht dabei war - war er anwesend?
Was kann man gegen so einen Beschluss machen? Bin für jede Idee dankbar!
VG