Hallo,
Hausverwaltung möchte die Namensdaten deren, die bei Umlaufbeschluss negativ oder gar nicht abgestimmt haben, an den Antragsteller/Eigentümmer nicht preisgeben. Die Abstimmung war ja nicht anonym. Als Grund wird Unmöglichkeit durch verwendetes Programm genannt.
Hat der Eigentümer Recht darauf zu bestehen? Welche Gesetzesfrundlage gibt es dafür?
Danke im Voraus!