Eigentum auf Freizeit indirekt zerstört, Schuld?

Keine ahnung.K.H.

Ich kann leider nicht helfen.

Gemäß BGB muss man für verschuldete Schäden haften, dafür gibt’s Versicherungen. Wenn man keine hat: Zahlen! Wenn die Verschuldensfrage unklar ist, zunächst diese klären!
Gruß
Hans