Keine ahnung.K.H.
Ich kann leider nicht helfen.
Gemäß BGB muss man für verschuldete Schäden haften, dafür gibt’s Versicherungen. Wenn man keine hat: Zahlen! Wenn die Verschuldensfrage unklar ist, zunächst diese klären!
Gruß
Hans
Keine ahnung.K.H.
Ich kann leider nicht helfen.
Gemäß BGB muss man für verschuldete Schäden haften, dafür gibt’s Versicherungen. Wenn man keine hat: Zahlen! Wenn die Verschuldensfrage unklar ist, zunächst diese klären!
Gruß
Hans