Eigentum auf Freizeit indirekt zerstört, Schuld?

Auf einer Freizeit vor 2 Jahren wurde iPod aus Versehen kaputt
gemacht:

Eine Person ist auf einer Freizeit in einer Jugendherberge, ein 13 Jähriger und ein 15 Jähriger kitzeln seinen Bruder(12)aus dem selben Zimmer ,im Bett der Person ,so dass dieser auf den iPod der Person tritt, dessen Bildschirm daraufhin kaputt ist.
Meine Frage deshalb: „Wer muss nun für den iPod haften“

Die Person hat die 2 Personen auch direkt nach dem Unfall gefragt, ob sie
denn nicht ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren könnten, doch
diese meinten sie sein nicht schuld

Ob die Handlung ursächlich mit dem Schaden zusammenhängt und wenn, ob dann eine Haftungspflicht daraus resultiert, ist eine komplizierte Frage.

Diese kann man gerne ein Gericht klären lassen. Oder zuvor die Sachbearbeiter von Haftpflichtversicherungen.

Vor einer Klage auf Schadensersatz kann man einfach mal seine Forderungen bei den mutmaßlichen Schädigern schriftlich anmelden, am besten per Einschreiben mit Zeugen - dann werden die potentiellen Schädiger sicher lieber ihre Versicherung kontaktieren, um die Sache möglichst außergerichtlich zu klären.

In der Regel hilft dabei am besten eine einfache und klare Formulierung von Sachverhalt und Forderung - nicht so verklausuliert wie oben im Text.

Erfolgt dann keine angemessene Reaktion in angemessener Zeit, greift man eben auf die altbewährten Mittel des Eintreibens von Forderungen zurück, die auch ohne Anwalt gehen und hier einfach und anschaulich beschrieben werden: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?a=36

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo David,
das ist mit diesem wenigen Angaben kaum zu beurteilen. Wenn kein schuldhaftes Verhalten konkret zugeordnet werden kann, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Unter Freunden würde man sich den Schaden aber brüderlich teilen…
Gruß
Ernesto

Lag der Ipod auf dem Boden ? Der Verursacher muss den Schaden bezahlen. das sind die beiden, die dn Jungen gekitzelt haben.

uli

Er lag im Bett

Lag der Ipod auf dem Boden ? Der Verursacher muss den Schaden
bezahlen. das sind die beiden, die dn Jungen gekitzelt haben.

uli

Welche Angaben wären notwendig?

Ich hatte eigentlich nicht vor, wegen dem Vorfall vor Gericht zu gehen. Der Schaden entstand mit Sicherheit durch den beschriebenen „Unfall“, da er wenige Minuten zuvor noch funktionierte

Man müsste den Tatverlauf kennen. Wer hat angefangen? Ist es absichtlich geschehen oder war es fahrlässig? Geschah es mit Absicht? War es für den, der ihn am Ende kaputt gemacht hat, vermeidbar?
Und dann das Problem: Gibt es Aussagen von Zeugen, die nicht beteiligt waren? Besteht Einigkeit über den Tatverlauf und die Beschädigung? Wie alt ist das Gerät? Hat es Vorschäden? Wie hoch ist der Zeitwert?
Deshalb mein Rat: Die Kosten teilen.

Hier liegt maximal ein fahrlässig ein Verhalten der 3Personen vor, die den I-Pod beschädigt haben. Diese konnten ja nicht wissen, dass der I-Pod im Bett liegt. Damit trifft den Besitzer des Geräts wegen der unsicheren Aufbewahrung eine deutliche Mithaftung.
Nach 2 Jahren ist das allerdings ziemlich müßig, denn keine Haftpflichtversicherung reguliert dann noch einen Schaden.

Das wäre eine Möglichkeit, trotzdem nochmal genau:
3 Personen sitzen in einem Bett (von einer anderen Person), schauen einen Film an, 2 von ihnen (13 & 15) fangen an 3. Person zu kitzeln (Bruder von besagter 4. Person), 3. Person reagiert mit Geschrei wie "Hört auf hahaha, treten um sich schlagen,…), 3. Person tritt aus Versehen auf iPod, iPod ist kaputt

Daher -fahrlässig
-unabsichtlich
-Nicht vermeidbar, da nicht kontrollierbar
-Ablauf einig, nur Schuld nicht
-Der Unfall geschah im Herbst 2011, der ipod 4g 32gb wurde 3 Monate zuvor gekauft (249€)
-Heutiger Wert 200€ nach Unfall noch 249€
-Gerät hatte keine Vorschäden

Eigentum auf Freizeit indirekt zerstört, Schuld?
Um Ihre Frage rein juristisch zu beantworten: Ihr Bruder trägt einen Teil der Schuld, denn als Zwölfjähriger weiß man im allgemeinen, daß man nicht auf iPods tritt. Die beiden „Kitzler“ tragen einen Teil der Schuld, denn sie haben die Ursache für das Verhalten des Bruders gesetzt; fraglich ist, ob sie wissen konnten, daß der iPod im Bett lag. Und schließlich tragen Sie selbst einen Teil der Schuld, denn einen iPod läßt man in einer Jugendherberge nicht in einem Bett liegen, wenn sich 12- bis 15jährige im Zimmer herumbalgen. Das ist schlicht grob fahrlässig. Den größten Teil der Verantwortung tragen Sie daher selbst, den kleineren die Kiddies. Eltern können nicht in Haftung genommen werden, da alle Beteiligten wußten, was ein iPod ist. Nehmen Sie es als Lehre, in Zukunft besser auf Wertvolles aufzupassen.

Im Streitfall entscheiden im Rechtsstaat Gerichte, wer schuld ist und wer einen Schaden ersetzen muss.

Das kann man vermeiden, indem man vorher schon deutliche Worte findet - und dies am besten schriftlich. Und am bester per Einschreiben - noch besser mit Rückschein.

Manche glauben auch, dass ein Anwalt als Absender Wunder wirkt.

Ich glaube, dass ein Mahnbescheid größere Wunder preiswerter bewirken kann - und eben auch ein Gerichtsverfahren verhindern kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nach dieser Schilderung würde ich als Ferndiagnose sagen, dass die beiden, die den dritten gekitzelt haben, den Schaden (fahrlässig) verursacht haben. Dann sollten sie auch dafür aufkommen.

Oben wurde nun eine genaues Gegenschlussfolgerung geschlossen, könnteb Sie bitte noch einmal den nun neu beschriebenen Ablauf durchlesen und es dann beurteilen?
Grüße David

Eigentum auf Freizeit indirekt zerstört, Schuld?

Ich verstehe Ihre Frage nicht.

keine ahnung

keine Ahnung

Hallo,

Ich denke,dass es ein Fall für die Haftpflicht ist.
Jedoch wäre es denkbar es auch der eigenen Haftpflicht zu melden das diese den Schaden eventuell reguliert und sich das Geld dann beim Verursacher wiederzuholen.

Allerdings habe ich bedenken wegen der Langen Zeit die verstrichen ist. Denn auch solche Ansprüche verjähren und müssen zumindest Zeitnah gemeldet werden.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Lg

Hallo,
wenn nicht eine Person das als Haftpflichtschaden übernehmen will, wird’s schwierig. Bei einem Gerangel in dem Alter lässt sich so etwas nicht aufklären. Das ist ja auch schon 2 Jahre her!
Alternative evtl. eigene Hausratversicherung, wenn man eine hat und diese solche Technik beinhaltet.
MfG
KKl

Auf einer Freizeit vor 2 Jahren wurde iPod aus Versehen kaputt
gemacht.:
Eine Person ist auf einer Freizeit in einer Jugendherberge,
ein 13 Jähriger und ein 15 Jähriger kitzeln seinen
Bruder(12)aus dem selben Zimmer,im Bett der Person ,so dass
dieser auf den iPod der Person tritt, dessen Bildschirm
daraufhin kaputt ist.
Meine Frage deshalb: „Wer muss nun für den iPod haften“

Die Person hat die 2 Personen auch direkt nach dem Unfall
gefragt, ob sie
denn nicht ihre Haftpflichtvers. kontaktieren könnten,
doch
diese meinten sie sein nicht schuld

Hi,

im Regelfall hat der Verursacher des Schadens für einen Ausgleich des Schaden Sorge zu tragen-also der der drauf getreten ist. So steht es im BGB. Für ein Schadensereignís kann er sich versichern über eine Haftpflicht oder er trägt den Schadens selbst.
Wenn du also Geld haben willst für die Reperatur-ich schätze mal um die 150-200€ für ein Display, dann solltest du die Rechnungskopie dem Verursacher in die Hand drücken und ihn bitten das ganze an die Vers. weiterzureichen. Wenn die eine HP haben regulieren die das in der Regel ohne großes Mucken.
Wo man sich eventl. schwer tut ist das Ereignis schon 2 Jahre her ist. Schäden sollen immer zeitnah gemeldet werden (Verjährung nach 3 Jahren !).
Wenn der Veruracher sich weigert bleibt dir nur der Weg über einen Anwalt(teuer ohne Rechtsschutz) oder du klagst das Geld vor einem Amtsgericht selbst ein-kann auch teuer werden wenn du verlierst und eventl. einen geg. Anwalt bezahlen mußt.

VG
MO
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung