Hallo,
ich habe zusammen mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut. Wir sind zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen und auch der Kredit wurde gemeinsam aufgenommen.
Wir haben uns getrennt, da wir beide neue Partner haben und möchte nun, das alles einvernehmlich und bestmöglich geklärt wird.
Welche Wege müssen wir gehen, so das alles auf mich umgeschrieben wird und sie aus allen Verpflichtungen entbunden wird.
Der Kredit wurde bis jetzt nur durch mich zurückgezahlt, so das es da auch keine Ansprüche ihrerseits gibt.
Hat Jemand Erfahrung wie die Bank reagiert wenn ein Schuldner aussteigt oder reicht denen die Sicherheit der Immobilie.
Danke im Voraus für eure Tipps!
Thomas & Kathi
Diese Frage müsst ihr bei der zuständigen Bank stellen.
Nur diese kann euch dies beantworten.
Hallo,
die Immobilie alleine darf dem Kreditinstitut zur Kreditvergabe nicht mehr reichen (Wohnimmobilienkreditrichtlinie von 2016). Auch, wenn Du den Kredit bisher alleine bedient hast, heißt das nicht, dass das Kreditinstitut dem Einkommen Deiner früheren Partnerin bei der Kreditvergabe keine Bedeutung beigemessen hat und sie „einfach so“ aus dem Kreditverhältnis entlässt. Wie das Kreditinstitut dazu steht, wirst Du durch eine konkrete Anfrage dortselbst herausfinden müssen. Gehe davon aus, dass für die Änderung des Kreditvertrages (Schuldnerwechsel bzw. Entlassung aus dem Kreditverhältnis ein dreistelliges Bearbeitungsentgelt verlangen wird.
Gruß
C.
Wie habt ihr es denn vor ? Wie soll die Hälfte am Eigentum an Haus und Grund von der Ex zu Dir gelangen ? Verkauf an Dich oder einfach Schenkung (das wäre es ja bei einer Abtretung ohne Finanzausgleich)
Schenkung ist aber steuerlich teuer.
In Deutschland ist dazu ein Notar nötig.
Vor allem muss man sich zuvor darauf einigen, welches Rechtsgeschäft - also Schenkung oder Kauf - man vollziehen möchte. Dass sich im Volksmund irgendwie festgesetzt hat, dass man ein Grundstück „umschreiben“ können, finde ich durchaus irritierend. Niemand käme auf den Gedanken, im Laden ein Paket Butter umzuschreiben.
Man könnte vielleicht die ausgebliebene Beteiligung an den Kreditraten aufsummieren und gegen den Wert der halben Immobilie aufrechenen. So würde man die Steuerlast der Schenkung verringern.
Ob sowas rechtlich aber überhaupt möglich ist und keine rechtswidrige Ausgestaltung darstellt, sagen euch euer Rechtsanwalt und Steuerberater.
Verzicht auf fiktive Forderung mit halbem Wert der Immobilie verrechnen? Im Grunde denkbar, wenn man denn rückwirkend (d.h. mit Datum in der Vergangenheit) eine entsprechende Vereinbarung aufsetzte. M.E. ist das aber angesichts der Gesamtkonstellation so wenig glaubwürdig, dass schon der Notar ernsthafte Schmerzen entwickeln sollte, wenn er den Kaufvertrag mit der entsprechenden Wertermittlung aufsetzt.
Warum zahlt jemand, der über entsprechendes Einkommen bzw. Vermögen verfügt, nicht von vornherein den halben Anteil an den Raten? So etwas ist m.E. nur glaubwürdig zu konstruieren und erzählen, wenn die Partnerin einen reichen Erblasser im Auge hat, bei dem es außer Frage steht, dass der in einem überschaubaren Zeitrahmen für einen entsprechenden Mittelzufluss sorgen wird.