Hallo zusammen,
folgende Fragen, ich hoffe Ihr könnt helfen, hier erst mal die Schilderung der Situation:
3 Jahre Residenzmodell mit Unterhaltszahlungen für das Kind durch den Vater.
Die Mutter arbeitete reduziert weiter (wie schon vor Scheidung), um für das Grundschulkind da zu sein, bezog jedoch keinen Unterhalt für sich selbst.
Nun möchte der Vater in das Wechselmodell wechseln. Aufstockung der Teilzeitarbeit der Mutter ist beim aktuellen AG nicht möglich, jedoch ist der Verdienst in Teilzeit schon recht gut verglichen mit anderen Arbeitsstellen und die Rahmenbedingungen einfach ideal und flexibel, was mit Kind auch sehr wichtig ist und auch im WM wichtig bleiben wird. Ein Jobwechsel stellt somit nach sorgfältigem Abwägen im Hinblick auf Kosten/Nutzen keine Option dar und wäre in der aktuellen Coronakrise auch unvernünftig (wer zuletzt kommt, fliegt auch wieder zuerst wenn es sich zuspitzt).
Folgende Fragen:
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hat der Vater durch die Unterhaltszahlungen irgendwelche Eigentumsansprüche an den für das Kind erworbenen Dingen? Gehören Mobiliar, Spielzeug, Klamotten etc. automatisch hälftig ihm? Oder muss er alles neu anschaffen? Darf die Mutter angeschaffte Kleidung/Spielzeug verkaufen und mit dem Erlös neue Sachen fürs Kind anschaffen (das wächst ja bekanntlich bzw. ändert die Interessen) oder muss der Vater am Verkaufserlös beteiligt werden?
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Der Einkommensunterschied zwischen Vater und Mutter ist enorm - hat die Mutter durch das Wechselmodell keinerlei Unterhaltsanspruch mehr für das Kind (ich meine nämlich, dass durchaus die Einkommensverhältnisse auch beim WM eine Rolle spielen, dass auch hier anteilig gerechnet wird und nicht plötzlich der komplette Kindesunterhalt beim extrem weniger Verdienenden wegfällt) bzw. wäre sie gesetzlich verpflichtet, diesen Unterschied durch einen Zweitjob oder einen Jobwechsel zu reduzieren?
Vielen Dank für Euer Feedback!
LG
Sonja