Eigentumsanspruch Kindesunterhalt / Pflicht zum Zweitjob?

Hallo zusammen,

folgende Fragen, ich hoffe Ihr könnt helfen, hier erst mal die Schilderung der Situation:

3 Jahre Residenzmodell mit Unterhaltszahlungen für das Kind durch den Vater.
Die Mutter arbeitete reduziert weiter (wie schon vor Scheidung), um für das Grundschulkind da zu sein, bezog jedoch keinen Unterhalt für sich selbst.

Nun möchte der Vater in das Wechselmodell wechseln. Aufstockung der Teilzeitarbeit der Mutter ist beim aktuellen AG nicht möglich, jedoch ist der Verdienst in Teilzeit schon recht gut verglichen mit anderen Arbeitsstellen und die Rahmenbedingungen einfach ideal und flexibel, was mit Kind auch sehr wichtig ist und auch im WM wichtig bleiben wird. Ein Jobwechsel stellt somit nach sorgfältigem Abwägen im Hinblick auf Kosten/Nutzen keine Option dar und wäre in der aktuellen Coronakrise auch unvernünftig (wer zuletzt kommt, fliegt auch wieder zuerst wenn es sich zuspitzt).

Folgende Fragen:

  1. hat der Vater durch die Unterhaltszahlungen irgendwelche Eigentumsansprüche an den für das Kind erworbenen Dingen? Gehören Mobiliar, Spielzeug, Klamotten etc. automatisch hälftig ihm? Oder muss er alles neu anschaffen? Darf die Mutter angeschaffte Kleidung/Spielzeug verkaufen und mit dem Erlös neue Sachen fürs Kind anschaffen (das wächst ja bekanntlich bzw. ändert die Interessen) oder muss der Vater am Verkaufserlös beteiligt werden?

  2. Der Einkommensunterschied zwischen Vater und Mutter ist enorm - hat die Mutter durch das Wechselmodell keinerlei Unterhaltsanspruch mehr für das Kind (ich meine nämlich, dass durchaus die Einkommensverhältnisse auch beim WM eine Rolle spielen, dass auch hier anteilig gerechnet wird und nicht plötzlich der komplette Kindesunterhalt beim extrem weniger Verdienenden wegfällt) bzw. wäre sie gesetzlich verpflichtet, diesen Unterschied durch einen Zweitjob oder einen Jobwechsel zu reduzieren?

Vielen Dank für Euer Feedback!

LG
Sonja

Liebe sonja_4 usw,
Deine Fragen unter 1. sind vermutlich am Einfachsten durch ein Gespräch der Eltern und mit dem Kind zu klären. Ob das Eigentum des Kindes welchem Elternteil des vermutlich nicht volljährigen Kindes gehört, ist für mich eine Frage, die das hauptsächlich betroffene Kind betrifft. Hat mit den Beziehungen zwischen den Eltern zumindest aus Sicht des Kindes rein gar nichts zu tun. Es geht um das Wohl des Kindes - und das Kind soll sich ja wohl von irgendwas bei Dir trennen müssen, um es dann beim Papa wiederzufinden. Es geht nicht um Eigentumsverhältnisse der Eltern.
Zu Deiner 2. Frage:
Den Unterhaltsanspruch für das Kind hast nicht Du. Das Kind hat den Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile.
Wenn das Kind hälftig bei Dir, hälftig beim Vater lebt, gehen bei Dir halt nicht mehr die vollen Unterhaltsleistungen des Vaters an das Kind ein. Er leistet seinen Teil der Unterhaltsverpflichtung ja teilweise durch „Naturalunterhalt“, genauso wie Du das bislang in Gänze (oder fast) getan hast.

Die kompletten finanziellen Auswirkungen auf Dich kann ich nicht abschätzen.
Sicher ist nur, dass in Zukunft der finanzielle Unterhalt des Kindes nicht mehr in der Höhe wie bislang eingehen wird.

Vielleicht hilft ja auch Reden mit dem Kindsvater.

Vor Allem dem Kind wünsche ich Alles Gute.

LG
Amokoma1

Liebe Amokoma1,

Vielen Dank für Dein Feedback.

Leider ist ein normales Gespräch mit dem Vater nicht möglich, Absprachen werden nicht eingehalten, es wird nur beschimpft, getreten, gegengearbeitet bei Erziehungsfragen. Sind eh schon tolle Voraussetzungen für ein Wechselmodell :unamused:
Das Kind steht vor dem Wechsel im Herbst zur weiterführenden Schule und ursprünglich sollte dann auch der Modellwechsel erfolgen, aber nun hat man es plötzlich sehr eilig damit.
Und ich möchte einfach gern wissen, was mich erwarten könnte, wenn es dann soweit ist.

Danke für die guten Wünsche, und bitte gesund bleiben :four_leaf_clover:

Hallo Sonja,
das hört sich nicht besonders gut an.
Das Wechselmodell kann ja nur unter Einbindung des örtlichen Jugendamts festgesetzt werden.
Dann wende Dich einfach (ja, hört sich so einfach an) an die und bitte um Beratung. Bei Deinen ersten Fragen hat mich nur gestört, dass sie sich nur um Dich drehten.
Ich bin Rentnerin mit mehreren Enkeln und habe auch mal in einem Jugendamt gearbeitet. Jedes Jugendamt ist bis heute froh darüber, wenn es im Vorfeld beraten kann und nicht irgendwann eine „böse“ Entscheidung treffen muss.
Du hast Anspruch auf Beratung - nimm Dein Recht wahr.
Ich habe mal in einer ähnlich fast aussichtslosen Situation (Kind + tiefe Querelen mit dem Kindsvater) gesteckt. Und nach einiger Quälerei mit mir selber beschlossen, Alles zu tun, um mir und dem Kind Abhängigkeit von dem Vater zu ersparen. Dem Kind aber den Kontakt zum Vater nicht wegzunehmen.
Einfach war das nicht, es ging aber.
Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen beim Verhandeln - nicht aufgeben.
LG
Amokoma1