Eigentumshaus an Eltern vermieten, die Hartz IV bekommen

Hallo liebes Forum,

meine Eltern beziehen Hartz 4, und wohnen ein einer 110 m² Wohnung zur Miete mit meine jungere Geschwister. (4 Pers.)

Bin 26 Jahre alt und wohne alleine, in ein eigentums Haus den ich vor kurzem gekauft habe. Meine eltern haben vor umzuziehen. Ich wurde gerne mein Haus an meine Eltern vermieten. Den mir wurde ein Zimmer reichen oder evtl. in ein Zimmer wohnung umzuziehen.

Ist das überhaupt möglich? Oder wird die Sozialhilfe die Wohnungsmiete nicht übernehmen, wenn ein Kind das Haus an seine Eltern vermietet?

du machst wie jeder andere vermieter einen mietvertrag mit deinen eltern und dann dürfte das kein problem geben. allerdings solltest du anhand eines grundbucheintrages nachweisen können, dass das haus dir ghört.

lg, hansemann

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tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen

du machst wie jeder andere vermieter einen mietvertrag mit deinen eltern und dann dürfte das kein problem geben. allerdings solltest du anhand eines grundbucheintrages nachweisen können, dass das haus dir ghört.

lg, hansemann

Danke für die Antwort,

also das haus hab ich vor kurzem gekauft und muss noch lange abbezahlen. Zählt da immer noch der grundbucheintrag oder erst wenn das haus abbezahlt ist??

lg

hallo mr. ry,

du musst nur erstmal einen gültigen mietvertrag mit deinen eltern machen. darin muss genau festgelegtsein, wie viele quatratmeter die von deinen eltern genutzte wohnfläche hat und wie hoch die kaltmiete ist. dazu kommen die kosten, die du anteilig zur genutzen wohnfläche auf deine mieter umlegen kannst. eine anleitung findest zu unter: www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung. daraus ergibt sich eine gesamtmiete, die dann in der regel vom amt übernommen wird. lediglich die kosten für warmwasseraufbereitung werden nicht übernommen.

du solltest dich vorher erkundigen, welcher mietpreis pro m² ortsüblich ist. das jeweilig zuständige amt hat natürlich obergrenzen an wohnfläche und mietpreis, die in jeder kommune individuell festgelegt sind.

der nachweis, dass das haus dir gehört, ist durch deinen kaufvertrag gegeben. das amt kann aber nachforschungen anstellen und nach dem grundbucheintrag fragen um sicher zu sein, dass das haus zb. vorher nicht deinen eltern gehört hat. dann müssten sie ersteinmal den erzielten kaufpreis verleben, bevor sie leistungen vom amt erhalten.

lg, hansemann

Mache deinen Eltern einen detaillierten Vermietungsvorschlag, in dem alle Kosten aufgeschlüsselt sind, die diese monatlich an dich zu zahlen haben. mit diesem Vermietungsvorschlag (in dem auch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche mit angegeben sein muss - schaut bitte vorher, welche Größe in eurer Region vom Amt übernommen wird!!!) stellen deine Eltern einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten!

Dann entscheidet das Amt, ob diese die Kosten der Miete übernehmen für deine Eltern und deine Geschwister.

Es liegt an der Größe der Mietfläche und der Mietkosten! und nicht am jeweiligen Vermieter (auch wenn du der Sohn bist) ob es genehmigt wird.

Ich hoffe ich konnte dir dabei helfen!

Danke für die Antwort, ich werde es dann mal so ausprobieren.

lg