hallo mr. ry,
du musst nur erstmal einen gültigen mietvertrag mit deinen eltern machen. darin muss genau festgelegtsein, wie viele quatratmeter die von deinen eltern genutzte wohnfläche hat und wie hoch die kaltmiete ist. dazu kommen die kosten, die du anteilig zur genutzen wohnfläche auf deine mieter umlegen kannst. eine anleitung findest zu unter: www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung. daraus ergibt sich eine gesamtmiete, die dann in der regel vom amt übernommen wird. lediglich die kosten für warmwasseraufbereitung werden nicht übernommen.
du solltest dich vorher erkundigen, welcher mietpreis pro m² ortsüblich ist. das jeweilig zuständige amt hat natürlich obergrenzen an wohnfläche und mietpreis, die in jeder kommune individuell festgelegt sind.
der nachweis, dass das haus dir gehört, ist durch deinen kaufvertrag gegeben. das amt kann aber nachforschungen anstellen und nach dem grundbucheintrag fragen um sicher zu sein, dass das haus zb. vorher nicht deinen eltern gehört hat. dann müssten sie ersteinmal den erzielten kaufpreis verleben, bevor sie leistungen vom amt erhalten.
lg, hansemann