Hallo. Bitte keine unnötigen Kommentare zu folgender Sachlage.
Jemand kauft ein gebrauchtes Auto. Der Verkäufer (Privatperson) erklärt, er habe das Auto seiner Freundin weg genommen da diese den Wagen nicht zurück gezahlt hat. Der Verkäufer hat außerdem kein Personalausweis dabei, angeblich vergessen. Er gibt seine Personalien im Kaufvertrag an, ohne Nummer des Personalausweises. Da der Käufer das Auto nicht gleich mitnehmen kann, vereinbart man ein nochmaliges Treffen, u. a. Da das Checkheft fehlt. Letztendlich wird das Auto gekauft ( Käufer hat sich in den Wagen verguckt). Der Käufer erinnert den Verkäufer nochmals telefonisch an das zweite Treffen.
Der Verkäufer erklärt nun, er könne zum zweiten Treffen nicht erscheinen, das Checkheft würde er zusenden. Jedenfalls wird der Wagen erstmal abgeholt.
Es stellt sich letztendlich raus, das die Adresse und der Name des Verkäufers nicht existieren und er unter angegebener Nummer nicht mehr zu erreichen ist.
Der Käufer stellt daraufhin eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Der Käufer ist im Besitz des Fahrzeugbriefes und hat den Wagen auch bereits auf seinen Namen angemeldet. Das Auto gilt auch nicht als gestohlen.
Frage: gehört der Wagen nun auch wirklich rechtlich den Käufer unabhängig vom dem ganzen Prozedere drum herum. ?
Danke