Eigentumsnachweis?

hallo,

mein konto wurde gestern bei ebay gesperrt, und ich solle doch eigentumsnahweis an ebay per fax senden, damit die diese sperre wieder aufheben können. nur ich habe aber als ich die ware gekauft habe ohne rechnung von einem privatperson gekauft, und diese wollte ich wieder bei ebay verkaufen. wie soll ich einen eigentumsnachweis an ebay senden, wenn ich keins habe?

Servus,

die Behörde, die sich in dieser Sache an ebay gewandt hat, ist eventuell schon zufrieden, wenn Du Name und Adresse des Hehlers benennst, von dem Du gekauft hast, und erklärst, dass Du von diesem keine Rechnung oder Quittung erhalten hast - wenn Du selber die Ware gutgläubig erworben hast und jetzt bei der Ermittlung kooperierst, wird Dir nicht gar zu viel passieren.

Wenn Du nichts machst und Dich tot stellst, könnte die ermittelnde Behörde auf dumme Gedanken kommen, die in Richtung § 259 StGB gehen, und die Staatsanwaltschaft auf Dich aufmerksam machen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

das sollte wohl überlegt werden

Servus,

Hallo.
Das ist aber nicht ebay’s Sache, sondern die der Ermittlungsbehörde.

die Behörde, die sich in dieser Sache an ebay gewandt hat, ist
eventuell schon zufrieden, wenn Du Name und Adresse des
Hehlers benennst, von dem Du gekauft hast, und erklärst, dass
Du von diesem keine Rechnung oder Quittung erhalten hast -
wenn Du selber die Ware gutgläubig erworben hast und jetzt bei
der Ermittlung kooperierst, wird Dir nicht gar zu viel
passieren.

Das ist reine Spekulation. Ebay sperrt auch bei Verdachtshinweisen ohne Beweiserhebung. Würde es sich hier um angebliches Diebesgut handeln, fragt die Behörde die Mietgliedsdaten ab und stattet der Person einen Besuch ab. Allein schon wegen der möglichen Sicherstellung des Gutes. Dann wird auch der gutgläubige Eigentumserwerb geklärt.
Derartige Aufgaben überträgt man nicht ebay. Das wird eher eine interne Sache sein. ebay reagiert übervorsicht und macht eher erst einmal ein Konto dicht.

Wenn Du nichts machst und Dich tot stellst, könnte die
ermittelnde Behörde auf dumme Gedanken kommen, die in Richtung
§ 259 StGB gehen, und die Staatsanwaltschaft auf Dich
aufmerksam machen.

Leider nein. Die ebay-Polizei ist keine Behörde. Und wie gesagt, die Behörde überträgt staatliche Ermittlungstätigkeit nicht ebay. Ferner muss der mutmaßliche Täter (ebay-Mitglied) nicht seine Unschuld beweisen, denn die Staatsanwaltschaft muss ihm die Schuld beweisen.

Schöne Grüße
Dä Blumepeder

MfG

2 Like

Servus,

ebay arbeitet mit Zoll, Fiskus und Polizei in sehr viel größerem Umfang zusammen, als diese im Einzelfall erzwingen könnten. Ohne Kooperation von Seiten ebay würde XPIDER nicht die Ergebnisse liefern, die er liefert.

Das ist der Preis für die scheinbare Anonymität der Auktionen, die eben nur für die Kaufinteressenten besteht.

Was die Sache mit der Beweisführung und Würdigung von Indizien betrifft, erinnere ich an das berühmte Urteil AG Pforzheim v. 26.06.2007, AZ 8 Cs 84 Js 5040/07 - freilich ist dieses vom LG Karlsruhe kassiert worden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

ebay arbeitet mit Zoll, Fiskus und Polizei in sehr viel
größerem Umfang zusammen, als diese im Einzelfall erzwingen
könnten.

aha. Und Ebay übernimmt dann auch die Ermittlungsarbeit, die eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist?

Ebay mag sich wohl oft so aufführen, als wenn sie gesetzgeberische oder hoheitliche Befugnisse hätten, und viele Ebay Mitglieder glauben es auch gerne (z.B. dass die Ebay AGB mehr Gewicht als das BGB hätten). Das ist aber nicht mehr als typisches US-amerikanisches Muskelspiel.

S.J.

Servus,

aha. Und Ebay übernimmt dann auch die Ermittlungsarbeit, die
eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist?

das sicherlich nicht. Aber die Zuträgerarbeit für die Ermittlung. Und im vorgelegten Fall handelt es sich um nichts anderes.

Dass ebay aus der Sicht von ebay eine Art gesetzgebende Gewalt ist, ist bekannt - hier gehts aber um Zuarbeit für die Exekutive, und die kann und darf jeder Hausmeister mit ABV-Phantasien leisten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

das sicherlich nicht. Aber die Zuträgerarbeit für die
Ermittlung. Und im vorgelegten Fall handelt es sich um nichts
anderes.

entschuldige bitte, dass ich das schlichtweg nicht glaube. Bitte nenne doch belastbare Quellen für Deine Behauptung.

S.J.